Kann man Überstunden-abbummeln mit Urlaub gleichstellen?
Ich habe eine Woche Urlaub. Im habe beantragt, eine Woche um Anschluss meine Überstunden abzubummeln (Freizeitausgleich). Dieser wurde mir genehmigt. Das heisst, ich habe 2 Wochen am Stück frei. Kann ich jetzt theoretisch mit dem Flugzeug verreisen? Oder hat der Arbeitgeber das Recht, mich aus meinem Freizeitausgleich zurückzuholen? Muss ein Arbeitnehmer sich während seines Freizeitausgleichs zur Verfügung halten, falls doch mal Personalmangel ist? Oder gilt auch hier, wie bei einem Urlaubsantrag, dass ein genehmigter Freizeitausgleich nicht ohne weiteres vom Arbeitgeber zurückgenommen werden kann?
Vielen Dank. :)
3 Antworten
Hallo,
Nein, Du mußt Dich nicht zur Verfügung halten. Freizeitausgleich heißt doch, das Du diese Stunden schon in Deiner eigendlichen Freizeit durch Überstunden abgeleistet hast. Du mußt Dich doch nach Feierabend auch nicht bereit halten, gell?
Also darfst Du auch für 2 Wochen verreisen. ;o)
LG und schönen Urlaub.
Also da, wo ich arbeite (öffentlicher Dienst), kann man Freizeitausgleich mit Urlaub gleichsetzen. Wenn du frei hast, hast du frei. Ich nutze Freizeitausgleich sehr häufig, um meine Fernreisen in die Länge zu ziehen :D aber wenn du bei dir auf Nummer sicher gehen willst, solltest du wohl besser mal in eurer Personalabteilung nachfragen.
Wenn dein Arbeitgeber den Urlaub und anschließend den Freizeitausgleich genehmigt hat, kann er es nicht mehr zurücknehmen.
Handy abdrehn und gute Reise wünsche ich.