Übergabe Wohnung - Uneinigkeiten?
Hallo Community,
ich brauche mal eben eine kurze Einschätzung:
Wir sind aus unsere WHG ausgezogen, Übergabe wurde gemacht, Mängel wurden festgehalten, wir haben diese beseitigt und bei der finalen Übergabe wurden auch keine weiteren Mängel notiert. Das Übergabeprotokoll sollte uns dann per E-mail zugesandt werden.
Das ist nicht passiert, stattdessen sind die Vermieter mit den neuen Mietern nochmal durch die Wohnung und haben uns eine lange Liste mit neuen Anforderungen geschickt.
Ich werde mich anwaltlich beraten lassen, aber wie gehe ich in der Zwischenzeit vor? Die Aussage ist, dass wir es entweder selbst beheben sollen, sie dafür eine Fachfirma holen, die wir bezahlen sollen oder es selber machen und wir sie dann auf Stundenbasis entlohnen sollen.
Scheint mir alles aber etwas haltlos, nur weiß ich eben nicht wie ich da jetzt am besten vorgehe.
Das Übergabeprotokoll der ersten Besichtigung haben wir, da steht alles drauf, was wir auch behoben haben.
Vielen Dank!
4 Antworten
Weise die Forderung des Vermieters zurück. Er hat die Wohnung ohne Mängel von dir zurück genommen. Das neue Protokoll ist für dich wertlos. Der Vermieter möge klagen und verlieren. Falls er sich von deiner Kaution bedienen will, wie wird die vom vermieter aufbewahrt?
Ich würde dem früheren Vermieter sonst wohl mitteilen, dass das Objekt bereits am ... mängelfrei an ihn übergeben wurde.
Es kann gerne Mängel selbst beheben oder eine Fachfirma beauftragen. Auf euch hätte er vor der Übergabe zukommen müssen.
Thema ist sicherlich, wer bei der finalen Übergabe dabei war. Wenn es zum Rechtsstreit kommt (und zu dem kommt es, wenn er noch irgendwas von euch will), wäre es gut, wenn du Datum und vielleicht auch Uhrzeit und Zeugen nennen könntest.
Vermutlich gibt es über den Verlauf dieser finalen Übergabe unterschiedliche Angaben.
Generell ist der Versand des Übergabeprotokolls ganz einfach kein Thema.
Habt ihr denn keine Kopie vom Übergabeprotokoll gemacht? ich mache zumindest Fotos oder ich behalte das Original und sende denen eine Kopie zu...
Was heißt "nur das erste"?
Das ist doch das Protokoll, welches in Eurem Beisein gefertigt wurde??? Und nur das zählt!
Nach Mietende und Rückgabe der Mietsache kann der Vermieter nur noch verdeckte Mängel geltend machen. Also solche die bei der Übergabe trotz gründlicher "Begutachtung" nicht erkennbar waren.
Warum habt ihr kein Foto von dem Übergabeprotokoll gemacht?
Das frag ich mein Vergangenheits-Ich die ganze Zeit schon 😄
Aber das ist ja schonmal ein guter Hinweis. Wie gehe ich da jetzt am besten vor, soll ich dann einen Rechtsbeistand beauftragen oder einfach diese Begründung nochmal vorbringen?
Wir haben kein Übergabeprotokoll, nur das erste, auf dem die Mängel festgehalten waren, die wir dann behoben hatten.