trotzdem Anspruch auf Lohn bei Krankheit?
hallo Leute, ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen und dieser Teil des Vertrages hat mich etwas stutzig gemacht. Ich weiß leider nicht genau was das bedeutet habe ich dann keinen Anspruch auf Lohn wenn ich krankheitsbedingt ausfalle unten steht der so genannte Text. Vielen Dank schon mal.
„in Abweichung von 616 BGB wird nur die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. D.h. dass ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bei vorübergehende Behinderung im Sinne des 616 BGB nicht besteht.“
2 Antworten
habe ich dann keinen Anspruch auf Lohn wenn ich krankheitsbedingt ausfalle
Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Dieser Anspruch ist zwingend festgeschrieben, er kann nicht vertraglich ausgeschlossen und auf ihn kann auch nicht ("freiwillig") verzichtet werden.
Der genannte § 616 "Vorübergehende Verhinderung" des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB regelt die Bezahlung bei Verhinderung, z.B. wegen des Todes eines nahen Angehörigen, bei Hochzeit, bei Geburt des eigenen Kindes, bei einem nicht verschiebbaren Arzttermin während der Arbeitszeit usw. (sozusagen Regelungen zum Sonderurlaub).
Die Anwendung dieser Bestimmung darf aber (leider) vertraglich ausgeschlossen werden - was in Deinem Fall geschehen ist.
Mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat das also nichts zu tun!
Während krank gibt es keinen Lohn. Es gibt Entgeltfortzahlung!
Der og Paragraph hat mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz nichts zu tun.
Also Ja während einer Krankheit bekommst du Geld.