trotzdem Anspruch auf Lohn bei Krankheit?

annie80  14.12.2024, 17:20

Bist du im Stundenlohn angestellt?

Nutzer690 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 17:24

bei dem Absatz Vergütung steht“

Die monatliche Vergütung setzt sich für die vereinbarte Wochenstundenzahl demnach wie folgt zusammen.“

2 Antworten

habe ich dann keinen Anspruch auf Lohn wenn ich krankheitsbedingt ausfalle

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dieser Anspruch ist zwingend festgeschrieben, er kann nicht vertraglich ausgeschlossen und auf ihn kann auch nicht ("freiwillig") verzichtet werden.

Der genannte § 616 "Vorübergehende Verhinderung" des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB regelt die Bezahlung bei Verhinderung, z.B. wegen des Todes eines nahen Angehörigen, bei Hochzeit, bei Geburt des eigenen Kindes, bei einem nicht verschiebbaren Arzttermin während der Arbeitszeit usw. (sozusagen Regelungen zum Sonderurlaub).

Die Anwendung dieser Bestimmung darf aber (leider) vertraglich ausgeschlossen werden - was in Deinem Fall geschehen ist.

Mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat das also nichts zu tun!

Während krank gibt es keinen Lohn. Es gibt Entgeltfortzahlung!

Der og Paragraph hat mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz nichts zu tun.

Also Ja während einer Krankheit bekommst du Geld.


Nutzer690 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 17:48

herzlichen dank :)