Todesfall eheähnliche Gemeinschaft Schwiegereltern
Hallo comm. Der Vati meiner Freundin (25J eheähnl. Gemeinschaft) ist letzten Freitag gestorben. Habe ich anspruch auf einen Tag Sonderurlaub als Schwiegersohn in spe? Laut §616 BGB sehe ich das so. Selbst der BR zweifelt. Ich sehe es laut § 29 TVöD so!
Die tarifliche Regelung des § 29 TVöD bestimmt, welche Verhinderungsfälle aus dem persönlichen Bereich des Angestellten als Gründe für bezahlte Freistellung nach § 616 BGB gelten. Allerdings besteht der Anspruch nur in den in § 29 TVöD genannten Fällen und in dem dort vorgesehenen Umfang. Andere Fälle der Arbeitsverhinderung aus Gründen, die in der Person des Angestellten liegen, können einen Vergütungsanspruch nach § 616 BGB nicht begründen. Nur insoweit ist § 616 BGB durch § 29 TVöD abbedungen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2007, Aktenzeichen 26 Sa 577/07). § 29 TVöD sieht unter anderem folgendes vor:
Als Fälle nach § 616 BGB gelten nur die folgenden Anlässe: Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes = ein Arbeitstag Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils = zwei Arbeitstage Was gilt, hat einer bessere Aussagen für mich?? Help!!
4 Antworten
Rede mit Deinem Chef.
Anspruch hast Du keinen, aber es gibt bestimmt noch Menschen, die menschlich reagieren, wenn man mit ihnen redet.
Vielleicht kannst Du einen Tag Urlaub nehmen.
Machs dir doch ganz einfach und frag bei deinem Arbeitgeber nach ob du für den Tag der Beerdigung (ich denk mal das es dir um jenen Tag geht) einen Tag frei bekommst um für deine Familie da zu sein.
Oder gehts dir darum jetzt gemeinsam mit Lebenspartnerin und ihrer Mutter den Behördenkram zu erledigen? Wenn ja, sicherlich kannst du mit deinem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten das so aushandeln das du an den jeweiligen Tagen andere Arbeitszeiten hast bzw. nur einen halben Tag arbeitest oder eben auch frei machst. Naja irgendeine Lösung findet sich sicherlich.
Denn rechtlich, nein ich denke nicht das du rechtlich gesehen einen Anspruch auf einen freien Tag hast nach dem Tod eines Familienangehörigen deiner Lebenspartnerin. Wie bei vielen rechtlichen Angelegenheiten gilt auch hier, ists keine leibliche oder angeheiratete Verwandschaft, hat man das Nachsehen.
Da Du mit dem Verstorbenen nicht verwandt bist, hast Du keinen Anspruch auf Sonderurlaub.
Es gibt die leibliche Verwandschaft und die durch Heirat angenommene Verwandschaft (sozusagen). ist man "nur" Verlobt, kriegt man vom Arzt nicht mal Auskunft und hat auch keine Entscheidungsbefugnis. Ist man verheiratet, dann bekommt man Auskunft und darf entscheiden.
Sonderurlaub steht Dir nur zu, wenn es sich um nahestehenden Familienangehörige handelt. Theoretisch zählen Schwiegereltern auch dazu.
Da Du aber nicht der Schwiegersohn bist, sondern "nur" der Freund seiner Tochter, steht Dir kein Sonderurlaub zu.
Ich glaube da wirst Du nichts drehen können - es sei denn Dein AG ist nett und gibt Dir so den einen Tag.
Wäre er mit seiner Freundin verheiratet und sie stürbe, dann stünde ihm trotzdem Sonderurlaub zu - obwohl nur sehr wenige Menschen mit ihrem Ehepartner verwandt sind.
Verwandtschaft allein ist also kein gutes Argument.