Darf ich mein Arbeitgeber beim EuGH verklagen?
Angenommen ich stelle fest mein Arbeitgeber verlangt gesetzeswidrige Leistungen von mir und ich will ihn verklagen.
Normalerweise gehe ich zum Anwalt, mache eine Klage zum deutsches Arbeitsgericht und die Lage lässt klären.
Kann ich aber direkt zum europäisches Gerichtshof um nach EU Arbeitsrecht die Lage geklärt zu bekommen?
Weil laut europäischen Verträgen steht das EU Recht über das Landesrecht.
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
6 Antworten
Ich glaube nicht, dass das geht - Du musst vermutlich erst einmal alle nationalen Instanzen durchlaufen, bevor ein Fall dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden kann…
Klar darfst Du ... nur wird Deine Klage dort vermutlich nicht angenommen werden.
Denn primär gilt für Dich - wie für jeden anderen - erst einmal die Bundesdeutsche Gesetzgebung und somit die Bundesdeutsche Arbeitsgerichtsbarkeit.
Wenn Du ungerecht behandelt wirst, dann suche Dir bitte einen Rechtsanwalt und lasse Dich beraten. Der wird Dir dann auch Deine Klagemöglichkeiten darlegen. Aber man kann nicht einfach so beim höchsten EU-Gericht anfangen!
Nein, es gibt einen Instanzenzug, den auch Du bzw. Dein Anwalt einhalten müssen:
- Instanz: das für Dich bzw. den Gerichtsstand Deines AG zuständige Arbeitsgericht
- Instanz: das jeweilige Landesarbeitsgericht in Deinem Bundesland
- das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Wenn Du die drei Instanzen in ein paar Jahren durch hast, kannst Du ja die Frage nochmal stellen.
Normalerweise gehe ich zum Anwalt, mache eine Klage zum deutsches Arbeitsgericht und die Lage lässt klären.
Das reicht doch :)
Was willst Du dann beim Europäischen Gerichtshof?
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-mein-arbeitgeber-beim-eugh-verklagen#answer-541257021
Es gibt kein EU-Arbeitsrecht, welches über dem nationalen Arbeitsrecht steht.
Anlaufstelle ist das zuständige Arbeitsgericht in Deutschland.
Es wäre gut, wenn du die Beiträge die du verlinkst, auch lesen würdest.
Da steht zum Beispiel drin:
Die EU nimmt Richtlinien an, die die EU-Länder in nationales Recht umsetzen und so anwenden. Das bedeutet, dass nationale Behörden, beispielsweise Arbeitsaufsichtsbehörden und Gerichte, für die Durchsetzung der Vorschriften sorgen.
...
Wenn vor einem nationalen Gericht strittig ist, wie eine EU-Richtlinie auszulegen ist, kann dieses den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage befassen.
Aber wenn das deutsche Arbeitsrecht die Lage für den Arbeitgeber favorisiert, aber das EU Arbeitsrecht es anders sieht, kann ich zu EuGH gehen. Oder?