Mein Freund wurde mit mein Deutschland Ticket erwischt was kommt auf mich zu?

3 Antworten

Dein Freund hat sich eines versuchten Betruges nach § 263 StGB in Tateinheit mit einer vollendeten Leistungserschleichung nach § 265a StGB Strafbar gemacht.

Dein Freund hat die Absicht gehabt, eine Beförderungsleistung zu erhalten. Hierfür hat er ein Ticket benutzt, was nicht auf seinen Namen ausgestellt war. Dies wusste er auch. Dadurch, dass der Schaffner die unrichtigkeit Bemerkt hatte und somit bei Ihm kein vollendeter Irrtum erregt wurde, bleibt es beim Tatversuch, welcher dennoch nach § 263 Abs. 2 StGB strafbar ist.

Die Leistungserschleichung nach § 265a StGB kann als vollendete Tat angesehen werden, da bei der Kontrolle der Zug bereits losgefahren war. Dein Freund hatte auch hier die Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, da er sich eine Fremde Fahrkarte geholt hat.

Ich denke nicht, dass du eine Strafe bekommst. Du könnest ja argumentieren, dass dein Freund das Ticket ohne dein Wissen genutzt hat. Dafür kannst du ja nichts.