Strafmandat für falsch parken in einer Straße "Anlieger frei" = 55 Euro?

6 Antworten

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Das Ticket hast du nicht wegen einem Behindertenparkplatz bekommen.

Sondern dafür:

Deshalb habe ich in dieser Seitenstr., mit den Rädern der rechten Seite auf dem Bürgersteig, geparkt.

Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn es durch ein Verkehrszeichen gesondert erlaubt ist.

Das wäre dann das:

Bild zum Beitrag

Ohne dieses Zeichen hättest du nicht halbseitig auf dem Gehweg stehen dürfen.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog kostet das verbotswidrige Parken auf einem Gehweg nun 55 EUR.

Aus der Nummer kommst du also leider nicht raus. Das ist also keine Abzocke, sondern eigene Schuld.

Parken auf Gehwegen behindert Fußgänger (insbesondere Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen), und beschädigt auf Dauer den Gehweg, der dann von Steuergeldern saniert werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

https://www.bussgeldkatalog.de/parken/

schau dir DAS mal genauer an; seit letzten Monat ist alles teurer geworden

.org ist nicht gerade am neuesten Stand ;)

Das Parken in einer Anliegerstraße kostet 30 und nicht 20 Euro. Dazu kommen dann noch 25 Euro Bearbeitungsgebühr dazu und so kommen deine 55 Euro zustande.

Die Bearbeitungsgebühr würde auch beim Parken auf einem Behindertenparkplatz noch oben drauf kommen, die Relation bleibt also gewährleistet.


FordPrefect  03.06.2020, 14:17
Das Parken in einer Anliegerstraße kostet 30 und nicht 20 Euro.

Das ist zwar richtig, hier aber im Kontext irrelevant. Um diesbezüglich ein Bußgeld zu verhängen, hätte die Ordnungsbehörde jeden einzelnen Fahrer überprüfen müssen, denn aus dem Kennzeichen alleine lässt sich nicht ableiten, ob der Fahrer als Anlieger zählt oder nicht - geschweige denn, ob es sich um einen Anwohner handelt, dessen KFZ eben nur kein örtliches Kennzeichen führt..

Zudem ist rechtlich nicht festgelegt, dass eine reguläre Parkfläche in einer Anliegerstraße nicht auch durch Nicht-Anlieger zu Parkzwecken genutzt werden dürfte. Denn auch das Parken selbst stellt ein reguläres Anliegen dar, zu dessen Behuf man eine Anliegerstraße befahren darf.

Hier ist schlicht ein Bußgeld wegen Falschparkens auf Geh- oder Radwegen verhängt worden, das seit dem 28.4.2020 nun € 55.-- kostet.

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Das ist seit 28. April 2020 das normale Bußgeld für Parken auf Bürgersteigen und Radwegen. Siehe

https://www.bussgeldkatalog.org/buergersteig-gehweg/

"Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt 55 Euro"

Er geht nicht um das Parken in einer Anliegerstr., sondern um das Parken auf einem Gehweg, von dem jeder Führerscheininhaber wissen sollte, dass das nicht erlaubt ist.

Mit 55€ kommst du gut weg. Wäre eine Behinderung festgestellt wordeen, wäre es noch teurer geworden. Und nochmals teurer, wenn es länger als eine Stunde gewesen wäre.

Woher ich das weiß:Recherche