Stangen dürfen nicht seitlich herausragen?

2 Antworten

Das steht in § 22 Absatz 5 Satz 2 StVO (zur seitlichen Begrenzung von Ladung):

Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Es geht also darum, dass vor allem dünne Stangen u.ä. schlecht erkennbar sind und somit gefährlich werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

MindFlux 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 13:21

Kann man die nicht auch einfach kennzeichnen so wie andere Ladungen, die 40 cm seitlich herausragen?

KevinHP  10.10.2024, 17:02
@MindFlux

Nein, das ist nicht zulässig. Du könntest die Stangen "verkleiden", sodass sie insgesamt eine größere Fläche einnehmen – dann würde diese Regelung entfallen.

Aber einzelne Stangen dürfen nicht herausstehen, egal ob mit oder ohne Beleuchtung.

Es ist verboten, weil es für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich ist.

Für Sonderfahrten und Schwertransporte im Schritttempo gibt es Sonderregeln.


peterobm  09.10.2024, 17:09

wieso Schritttempo, die fahren auch so um 80km/h

Ohmger  09.10.2024, 17:12
@peterobm

Auf der Autobahn ist das möglich. Im nächtlichen Stadtverkehr nicht.

peterobm  09.10.2024, 17:16
@Ohmger

stimmt, schneller wie 50 dürfen die da nicht.

vorne Polizei, dann BF2 - Schwertransport - BF3 alles erlebt, Freigabe war 21 Uhr

KevinHP  10.10.2024, 06:48
@peterobm

50 km/h und Schritttempo ist ja mal was ganz anderes.