Stammkapital der GmbH verwenden?

4 Antworten

Na, das klingt ja nach einem riskanten Spiel mit dem Stammkapital deiner GmbH! Aber hey, bevor du das ganze Geld für spontane Büropartys oder eine goldene Kaffeemaschine ausgibst, lass uns das mal genauer betrachten. Also, wenn du das gesamte Stammkapital für laufende Kosten verwenden möchtest, könntest du damit wahrscheinlich einen beeindruckenden Papierflugzeug-Contest veranstalten – aber im Ernst, das ist keine gute Idee!

Normalerweise sollte mindestens die Hälfte des Stammkapitals für Büro- und Geschäftsausstattung verwendet werden. Das bedeutet, du könntest immer noch einen Teil des Geldes für einen High-Tech-Kaffeekocher ausgeben – vorausgesetzt, du brauchst das für deine Geschäftsaktivitäten! Aber denk daran, dass das Stammkapital dazu gedacht ist, das finanzielle Fundament deiner GmbH zu sein. Es ist wie der Superheldenanzug für dein Unternehmen – du kannst ihn nicht einfach für alles Mögliche ausgeben!

Und was das Geld nach der Gründung betrifft – na klar, du könntest es abheben, aber sei vorsichtig, dass du nicht plötzlich ohne Superheldenanzug dastehst, wenn dein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät! Also, schnapp dir deinen Kapitänsmantel und segel sicher durch die stürmischen Gewässer der Unternehmensfinanzen – und denk daran, dass jeder Cent zählt, auch wenn du vielleicht davon träumst, das Stammkapital für eine Kaffeeparty im Weltraum zu verwenden!

Mit dem Stammkapital darf durchaus gewirtschaftet werden. Was jedoch nicht geht ist, es nach Erlangung der Haftungsbeschränkung (durch Eintragung im Handelsregister) wieder an die Gesellschafter auszuschütten.

Also zugunsten der GmbH darf durchaus davon etwas beschafft werden, es dürfen auch Personalgehälter (ACHTUNG: NICHT GESELLSCHAFTERGEHÄLTER!!!) davon gezahlt werden, Waren gekauft und auch laufende Kosten bezahlt werden. Aber es darf nicht darauf hinauslaufen, dass die Gesellschafter ihre Einlage wieder aus dem Unternehmen herausziehen.

Das Stammkapital ist Eigentum der GmbH und darf nur zum Zweck der Geschäftstätigkeit verwendet werden, die im Gründungsvertrag benannt ist.

Die schnelle und einfache Antwort ist: Das bedeutet natürlich, dass wenn Kosten entstehen, weil die GmbH ihren Geschäftszweck ausübt, oder wenn Investitionen entstehen, weil die GmbH ihren Geschäftsweg ausübt, diese natürlich aus dem Stammkapital bezahlt werden können.

Die richtige Antwort ist: Faktisch werden Investitionen und Betriebsausgaben aber nicht aus dem Stammkapital bezahlt, weil sie aus dem Konto bezahlt werden. Das Stammkapital ist rechts und heißt Passiva. Das Konto ist links und heißt Activa. Die aktiver sind die gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Aber natürlich gilt auch hier: Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn sie den Geschäftszweck des Unternehmens betreffen. Ausgaben dürfen nicht getätigt werden, wenn sie privat motiviert sind.

Wenn Sie eine GmbH betreiben, lassen Sie sich bitte unbedingt die Funktion der Bilanz erklären. Das hat ganz wichtige Deutung für den Insolvenzfall und für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Im Zweifelsfall sprechen wir über Haftstrafen. Ich weiß, dass die meisten GmbH Geschäftsführer keine Ahnung haben, was in ihrer Bilanz steht. Es ist aber in Wahrheit gar nicht schwer. Man muss es wirklich nur verstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbst Unternehmer mit 5 Firmen und Unternehmensberater

Mona1704 
Beitragsersteller
 01.05.2024, 08:50

Wir benötigen noch einen Großformat-Scanner. Dafür würden wir das Geld verwenden.

PeterSaubert  03.05.2024, 08:27
@Mona1704

Weiß ich nicht. Was ist der Geschäftszweck. Ist es für den Geschäftszweck ja. Ist es für privat oder irgendwas nein. Ich denke, Sie sollten sich über das Thema Rechtsformen und Geschäftsführerhaftung beraten lassen. Melden Sie sich einfach mal und ich erkläre Ihnen die Basics.

LordofDark1981  29.08.2024, 14:57
@Mona1704

Wenn "Wir" bedeutet, dass die GmbH das für die ihrem Geschäftszweck zugrundeliegende Tätigkeit benötigt ist das absolut in Ordnung. Wenn "Wir" allerdings heißt "die Familie des Gesellschafters für private Zwecke sieht die Welt ganz anders aus.

Hallo Mona,

Ja, das Stammkapital darf für Geschäftszwecke verwendet/ausgegeben werden.

Wenn Ihr 50% ausgegeben habt, müsst Ihr aber eine Gesellschafterversammlung einberufen und festlegen, wie Ihr die Notlage beheben wollt und gebt dem Geschäftsführer schriftlich Anweisungen.

Falls Ihr Rechnungen nicht mehr bezahlen könnt, müsst Ihr umgehend Insolvenz anmelden, sonst droht Insolvenzverschleppung und das würde vor Gericht nicht gut für Euch ausgehen.... 🙏


Mona1704 
Beitragsersteller
 01.05.2024, 08:51

Es geht darum, dass wir noch einen Großformat-Scanner benötigen und diesen gerne aus dem Stammkapital finanzieren würden.

GandalfAwA  01.05.2024, 13:25
@Mona1704

Hallo Mona, ja, ich habe nichts anderes erwartet, als dass Ihr eine sinnvolle Investition tätigen wollt. 🙏😊

Wie gesagt, ihr dürft das Stammkapital zur Arbeit verwenden, bei 50% muss man eine Gesellschafterversammlung eingeberufen, dann seit Ihr rechtlich sicher.

Beachtet dass Ihr den Scanner als Anlagegut in der Buchhaltung anlegen müsst und in der AFA Tabelle findet Ihr die Info über wie viele Jahre der Scanner abgeschrieben werden muss.

Habt Ihr einen Steuerberater für die Buchhaltung? Der wirds natürlich für Euch dann richtig machen. 😊

PS: Wenn die finanziellen Mittel generell noch knapp sind, lohnt es sich manchmal auch zu mieten, statt zu kaufen. 🙏