Mit fremder Kreditkarte Geld abheben und bezahlen?

9 Antworten

Unterschrift fälschen wäre natürlich nicht in Ordnung, auch wenn Person A weiss und einverstanden ist, dass Du die Karte hast. Mit PIN würde das theoretisch funktionieren, allerdings könnte es trotzdem zumindest Rückfragen geben, wenn z. B. Person A ein anderes Geschlecht hat als Person B. Denn das fällt ja doch (meist) auf...:) Außergewöhnlich darf man ja lt. den Geschäftsbedingungen seinen PIN eigentlich nicht weitergeben....


falcooooo 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 06:31

und wenn die Person Geld abhebt mit der Pin? Die Bank weiß das ja nicht bzw interessiert die doch erst wenn der echte besitzer sich beschwert oder

Heute sind ein Teil der Kreditkarten mit PIN Code abgesichert. Bei einem Bezahlvorgang im Internet, muss der Käufer den PIN Code - und/oder ein Passwort eingeben.

Dieses Codes dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Unter Einhaltung dieser Vorgabe kann eine andere Person diese Kreditkarte nicht für Transaktionen verwenden. Das gilt auch für das Bezahlen in einem Geschäft. Da wird auch der PIN Code abgefragt.

Die Betreiber der Kreditkarten sichern sich ab, dass keine unautorisierten Personen auf fremde Kreditkarten zugreifen. Sie erschweren auch der Organisierten Kriminalität den Zugriff auf das System der Betreiber.

Nein, das ist ein Verstoß gegen die bei Kreditkarten üblichen Nutzungsbedingungen und damit vertragswidrig.

Wenn ich jemanden bevollmächtigen will, mit einer Karte zu Lasten meines Kontos Geld abzuheben oder zu bezahlen, kann ich ihm (oder ihr) normalerweise problemlos eine Zweitkarte mit eigener Unterschrift und eigener PIN ausstellen lassen.

Generell ist das natürlich erlaubt.

Für deine rechtliche Absicherung solltest du dir aber eine schriftliche Erlaubnis ausstellen lassen.

Es gibt diverse Gründe, warum es später doch zu Missverständnissen etc. kommen kann.

Nur ein Bsp.: ihr streitet euch und plötzlich kommt es zur Anzeige, wie beweist du, dass du die Erlaubnis hattest.

Das ist ein Verstoß gegen die AGB der Karte, kann also theoretisch dazu führen, dass die Karte weg ist.

De facto wird es aber keinen stören, solange alles bezahlt wird. Warum auch?