Nennwert des Geschäftsanteils und Stammeinlagen GmbH

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Zum Nenn-Wert - So blöd es klingt, wie man den Anteil nennt, also bezeichnet. Und das tut man mit einem bestimmten Wert und der ist Fix. Nicht veränderbar. Das ist der vereinbarte €-Wert als gegründet wurde.

Der Nennwert liegt bei z.B. 25.000 Euro. Was dieser Geschäftsanteil aber für einen realen Wert hat, dass erfährt man wenn man die GmbH - also seinen Geschäftsanteil - verkauft.

Dieser Nennwert wird im Notarvertrag vereinbart, in der Gründungsurkunde. Da steht dann, dass Peter Ungemach einen Geschäftsanteil i.H.v. yyy Euro übernimmt. Ist er nicht Alleingesellschafter, dann kommen eben noch andere dazu.

Das Stammkapital ist das, was der GmbH zur Verfügung gestellt wurde. Wobei die Stammeinlage sich auf den einzelnen Gesellschafter bezieht. Und die Nennbeträge addieren, bedeutet zwar auch, dass man die Stammeinlagen der Gesellschafter addiert, allerdings fragt bei der Addition der Nennbeträge niemand danach wem diese gehören. Das ist der Unterschied.


nevercomeundone 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 13:46

Aber warum können die Stammeinlagen später vom Nennwert abweichen? Der Nennwert hast du ja schon gesagt ist festgelegt somit muss sich ja die Stammeinlage verändern wenn da später ein Unterschied vorliegt. Die Stammeinlagen zahlt man ja zu 1/4 vor dem Grundbuch Eintrag ein. Somit ist das Stammkapital ja quasi das Eigenkapital der GmbH. Oder muss man Stammeinlagen mehrmals einzahlen also z.B. jedes Jahr eine Stammeinlage von 5.000€ ?

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Dirk-D. Hansmann  07.05.2014, 16:08
@nevercomeundone

Du kommst deshalb mit dem Thema nicht klar, weil Du alles gleich setzen willst. Die Stammeinlage behält ihren Nennwert, aber der reale Wert des Unternehmens ist nicht konstant. Wie denn auch.

Es ist auch kein Grundbuch. Es ist das Handelsregister Abteilung B.

Das Eigenkapital ist eben kein Eigenkapital. Das ist hier die Frage der Verfügungsmacht. Darum kann die GmbH eben nicht über Gewinnvorträge entscheiden, nur wenn die Gesellschafter-Versammlung das zu einem Zeitpunkt wirksam beschlossen hat.

Trotzdem bleibt das bei den Gesellschaftern. Wenn sie nicht ausschütten und dafür ihrer Gesellschaft aus Gewinnen mehr Kapital zuführen, dann steigt eben für den Moment der Wert des Anteils.

Man kann sich auch ein wenig auf Begrifflichkeiten verlassen. Nirgendwo wurde hier vom mehrmaligen erbringen der Stammeinlage etwas geschrieben. Der Stamm ist das dicke feste am Baum. So wie ein Baum soll dieses Geld der GmbH zur Verfügung stehen.

Das es Nachschusspflichten geben kann hat mit dem ganzen Bereich hier nichts zu tun.

Über Dich wirklich an den Begriffen. Mache einen Zeitstrahl. Und dann trage da das Gründungsdatum ein. Von mir aus auch die Vorgesellschaft bzw. dann den Zeitraum in Gründung. Wo ist dann welches Geld in welcher Höhe und mit welchem Wert. Das ist beim Notartermin in der Praxis oft noch einfach.

Dann kommt die erste Schlussbilanz. Was ist bis dahin passiert? Gewinn/Verlust? Nennwerte? Reale Werte? Bilanz-Werte? usw.

Damit man da sieht was passiert, ruhig zwei drei Schlussbilanzen entwickeln. Wie differenziert ist egal. Deine Bilanz kann auch zur Gründung mit Bank an Stammkapital 25.000 aufgestellt werden. Dann am 31.12. ist laut Vermögensvergleich Ergebnis von 3.000 Euro entstanden (Ergebnis mit + oder ohne Vorzeichen ist natürlich Gewinn).

Dann im nächsten Jahr 18.000 Euro Verlust.

Dir wird dann schon auffallen was wo passiert.

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  1. Was ist eine GFS?

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

§ 5 GmbH Gesetz

Abs. 1 Das stammkapital muss mindestens 25.000,- Euro betragen

Abs. 2 Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei errichtung mehrere Geschäftsanteile übernehmen.

Abs. 3 SAtz 2: Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss dem Stammkapital entsprechen.

Das bedeutet:

Das Stammkapital kann beliebig hoch sein, muss aber mindestens 25.000,- Euro betragen.

Daher ist es heute üblich das Stammkapital in Geschäftsanteile in solche zu je 1,- Euro einzuteilen

Beispiel.

3 Leite gründen eine GmbH. Das Stammkapital beträgt 30.000,- Euro eingeteilt in 30.000 Geschäftsanteile zu je 1,- Euro

A übernimmt 15.001 Anteile zu je ein Euro, B 8999 Anteile zu je 1,- Euro und C 6.000 Anteile zu je ein Euro. Zusammen 30.000,- Euro.

In diesem Beispiel hätte A eine Mehrheit von 50 % plus 1 Euro, könnte also die beiden anderen überstimmen.

Es wäre aber auch zulässig das Stammkapital in die 24.000 Anteile zu je 1,- Euro einzuteilen und in 60 Geschäftsanteile zu je 100,- Euro. Wirkung wie oben. Wichtig eben nur, alles zusammen 30.000,- Euro.


nevercomeundone 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 13:36

eine GFS ist eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen muss man in den 2 Abitur Jahrgängen jeweils 3 mal in verschiedenen Fächern halten. Kann wie in meinem Fall ne Präsentation vor der Klasse sein oder eine Abfrage über ein bestimmes Thema oder eine Hausarbeit zählt so viel wie eine Klausur

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wfwbinder  08.05.2014, 10:09
@nevercomeundone

Aha, Danke. Ich habe meine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg gemacht. gab es bei uns nicht.

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Die Stammeinlage ist die kapitalmäßige Beteiligung eines Gesellschafters, also das was er einbringt. Ein Gesellschafter kann bei der Gründung mehrere Stammeinlagen übernehmen (Änderung gegenüber dem alten Recht). Mit der Registereintragung der GmbH wird aus der Stammeinlage ein Geschäftsanteil = kapitalmäßige Beteiligung + Mitgliedschaftsrechte. Nennwert der Stammeinlage = Nennwert des Geschäftsanteils. Der tatsächliche Wert des Geschäftsanteils kann sich bei günstigem Geschäftsverlauf erhöhen. Das hat aber keinen Einfluss auf das Stimmrecht.