Hallo Waldmorti,
Bitte informiere Dich ausführlich, bevor Du Dich anmeldest, weil je nachdem welche Kreuzchen Du anklickst hast Du Pflichten denen Du nachkommen musst:
- Wie Du ein Gewerbe anmeldest beim Gewerbeamt
- welche Rechtsform Du nehmen willst
- Wie Du den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen musst
- ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst
- Wie Du die Buchhaltung umsetzen willst z.B. mit einer Steuersoftware
- Welche Anträge Du am Ende des Jahres ans Finanzamt übermitteln musst
Hier aber noch mein allgemeiner Text:
Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.
Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr verdienst, als im Angestelltenverhältnis. oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest und verdienst, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.
Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.
Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:
- Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
- Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
- Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)
- Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn