Hallo Justin,
Du hast ein Einzelunternehmen gegründet und dieses heißt: Vorname Nachname Tätigkeit.
Was Du dringend tun musst ist auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Du bekommst nix per Post mehr seit ein paar Jahren und musst selbst den Fragebogen einreichen. Bei dem Fragebogen kannst du, (falls Du das Vorhast) auch die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Hier mein sonstiger Standardtext:
Dein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.
Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Hierbei kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr arbeitest und verdienst, als im Angestelltenverhältnis. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest, bleibt alles unverändert.
Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.
Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.
Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:
- Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
- Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
- Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)