Staatsbürgerschaft aberkennen bei Straftaten?
Wie findet ihr die Idee die Staatsbürgerschaft abzuerkennen bei schweren Straftaten? Auch dann wenn die Person staatenlos wird.
auch bei normalen deutschen staatsbürgern
7 Antworten
Ziemlich verfassungswidrig.
Das geht aus gutem Grund nicht.
Folgendes Szenario:
Die Alternative für Preußen AfP (mögliche Ähnlichkeiten zu bestehenden Parteien sind zufällig) kommt an die macht und setzt ihre Richter ein. Dann sagen die zack alle Juden sind Teil der jüdischen Weltverschwörung gegen Deutschland und begehen damit Hochverrat. Hochverrat ist eine schwere Straftat also entbürgert.
Deshalb lässt die Verfassung sowas niemals zu.
Bei jedem Gesetz muss man auch immer überlegen wie ein Despot es missbrauchen könnte.
du kannst das Grundgesetz nicht ändern. Basta. Darum ist so oft das Gerede der AfD einfach nur Müll, so richtig geeignet, um auch den Dümmsten als Wähler einzufangen,
Das Grundgesetz kann mit einer 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden.
Das ist ein saubloede Idee und vom Grundgesetz her auch gar nicht umsetzbar.
Was soll das ueberhaupt bringen? Welche Rolle spielt es, ob ein inhaftierter Straftaeter die deutsche Staatsangehorigkeit besitzt oder nicht? Welche Rolle spielt es, nachdem er seine Strafe verbuesst hat und sich wieder auf freiem Fuss befindet?
die dummen Wähler der AfD stellen sich dann vor. dass man dann die Leute ausweist. Nur wohin??? Der andere Staat lässt die nicht ins Land, die holen sich doch keine deutschen Verbrecher ins Land,
Aber wie alles bei der AfD: nur populistisches Gegröhle und nicht weiter gedacht als von der Wand bis zur Tapete.
Und?
Ist erstmal verfassungswidrig und zudem - du willst die Leute sicher ausweisen - unsinnig, weil sie dann kein anderer Staat aufnehmen wird, denn sie gehören ja zu keinem anderen Staat.
Also bleiben sie in D ...
Nein, ein Staat mit hoher Bildung und sozialer Gerechtigkeit wird verschwindend geringe Straftaten haben. Verurteile die Tat, aber nicht die Täter.
Das funktioniert aber nur, wenn der Despot die Macht zu 100% oder wenigstens mit einer Mehrheit ausübt, die geeignet ist Verfassungsänderungen vorzunehmen.