Springkandare im a** erlaubt?
Man findet dazu keine infos im Internet
5 Antworten
Nein, ist es nicht.
Nichts im Internet dazu? Ausrüstungkatalog fn googeln und dabei stößt man auf die Download-Seite davon:
https://www.pferd-aktuell.de/29262
Wenn es dort nicht verzeichnet ist, dann nein. Da es eine Stange ist, erst ab M. Dabei ist eine Springkandare immer noch netter als jedes gebrochene Pelham...
Wenn es dort nicht verzeichnet ist, dann ist es auch nicht erlaubt, siehe mein letzter Absatz.
Im Ausrüstungskatalog ist ja die erlaubte Ausrüstung verzeichnet. Steht es nicht drin, ist es nicht erlaubt.
ich habs gelesen wollte nur erwähnen das ich dort geschaut hab weil mir alle hier vorhalten ich würde ja nicht nachgucken 😂trd danke für die antwort 🙂
nein.
und man findet jede menge "informationen im internet".
in der LPO steht alles drin, was darf und was nicht.
in der klasse, in der man ein pelham benutzen darf, wird ein verantwortungsvoller reiter es nicht tun.
Ich habe nur beiträge von 2009 gefunden das bringt mir nichts🤷🏼♀️
und warum hast du nicht springkandare oder pelham lpo 2019 eingegeben?
kimblewick ist kein allgemeiner begriff, sondern eine marke. hier hast du es zumindest fertiggebracht, springkandare im fragetitel einzugeben.also hast du den suchbegriff gekannt.
Ich habe beides eingeben und hab keine antwort bekommen , sowohl kimbelwick als auch springkandare😉 auserdem ist das ja kein pelham😉😉
Ich kann dir auch gern ein foto schicken von den ergebnissen meiner suche 🥴🤔
Krämer hat auch so eine im Sortiment, die ist erst ab M zugelassen.
LG Lea
Huhu,
such nach dem aktuellen Ausrüstungskatalog der LPO.
Liebe Grüße
Ich finde das nicht 🤔😂hab in der lpo 18 und 19 geschaut 🤷🏼♀️
Wenn das Kimblewick bei den aufgelisteten Zäumungen nicht aufgezeichnet ist, ist es wohl bis zu freien Zäumungswahl in den hohen Springlklassen nicht zugelassen.
Frag beim Veranstalter nach, ich denke aber nicht
Das hat der Veranstalter nicht zu bestimmen sondern der Ausrüstungskatalog der LPO
Der Veranstalter weiß aber was im Katalog steht, denn er muss die Prüfungen gemäß der LPO ausführen. Du kannst auch deinen Anwalt nach deinen Rechten fragen, dennoch hat dein Anwalt das Gestzt nicht zu bestimmten, sondern hält sich nur an geltendes Recht. So 8st es auch beim Veranstalter des tunieres
Mag sein, dass der Veranstalter das weiß. Der kann dir aber auch Quatsch erzählen weil es nicht seine Aufgabe ist, das zu wissen (anders als dein Anwalt) sondern der Turnierreiter selbst muss das wissen.
doch, im Ausrüstungskatalog. Kannst du kostenlos downloaden bei der FN
Das steht da nicht drin 😂wie oft muss ich das noch sagen
guck doch rein und schick ein foto wenn du es findest
Wenn es nicht drin steht, ist es wohl einfach nicht zugelassen.
Steht nicht in der lpo hab 20 000000 mal geguckt 😂