Sperrfrist bei Neuem Eigentümer?

Bergfex49  29.06.2024, 14:53

(sorry, hat sich durch Anitaris Antwort erledigt)

Gosaris 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:55

Das war mal ein Komplettes Haus in dem eine Trennwand durchgezogen wurde das ganze ist ein Altes Fachwerkhaus 45 qm also eine Wohnung.

Kein Mehrfamilienhaus.

3 Antworten

Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Kündigungssperrfristen, je nach Kommune bis zu 8 Jahren, gibt es nur für Eigentumswohnungen in denen Mieter bereits vor Umwandlung in Wohnungseigentum gewohnt haben.

In solchem Falle steht dem Mieter zusätzlich ein Vorkaufsrecht zu.

Von Experte Gerhart bestätigt

Diese Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf nach Verkauf gilt nur für Wohnungen die während der Mietzeit in ETW umgewandelt und dann erstmals verkauft werden.

Gesetz BGB § 577a

Nicht wenn ein Haus komplett verkauft wird.

Der neue Eigentümer kann dir wegen Eigenbedarf kündigen sobald er als Eigentümer im Grundbuch steht. Kündigungsfrist 6 Monate.


Gosaris 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:52

Das war mal ein Komplettes Haus in dem eine Trennwand durchgezogen wurde das ganze ist ein Altes Fachwerkhaus 45 qm also eine Wohnung.

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anitari  29.06.2024, 14:55
@Gosaris

Spielt keine Rolle.

Es sind ja keine Eigentumswohnungen bzw. wurden in solche umgewandelt und werden jetzt einzeln verkauft.

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