Sperrfrist bei Neuem Eigentümer?
Hallo das Haus in dem ich wohne wurde wohl Verkauft.
Ich weis das der Neue Besitzer mir wegen Eigenbedarf Kündigen will.
Wann mus ich Raus nach 6 Monaten (da ich schon 7 Jahre hier Wohne) oder erst nach 3 Jahren?
Ich habe geslesen das nach dem Kauf eine sogenannte Sperrfrist gildet als Schutz für Aktuelle Mieter das man denen erst nach 3 Jahren Kündigen kann.
Wenn ja gibt es dazu ein gesetzt?
Danke für das Lesen im Voraus.
3 Antworten
Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Kündigungssperrfristen, je nach Kommune bis zu 8 Jahren, gibt es nur für Eigentumswohnungen in denen Mieter bereits vor Umwandlung in Wohnungseigentum gewohnt haben.
In solchem Falle steht dem Mieter zusätzlich ein Vorkaufsrecht zu.
Diese Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf nach Verkauf gilt nur für Wohnungen die während der Mietzeit in ETW umgewandelt und dann erstmals verkauft werden.
Gesetz BGB § 577a
Nicht wenn ein Haus komplett verkauft wird.
Der neue Eigentümer kann dir wegen Eigenbedarf kündigen sobald er als Eigentümer im Grundbuch steht. Kündigungsfrist 6 Monate.
Nein, keine Sperrfrist, 6 Monate.
Das war mal ein Komplettes Haus in dem eine Trennwand durchgezogen wurde das ganze ist ein Altes Fachwerkhaus 45 qm also eine Wohnung.