Spekulationssteuer EFH und Landwirtschaftliche Fläche?

2 Antworten

Wie kommst Du auf lediglich dreijährige Spekulationsfrist ???

So kenne ich es :

Die  Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem  Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern,  wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Für  Flächen des Privatvermögens gilt die gesetzliche  Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG). Das bedeutet, dass der Verkauf steuerfrei ist, wenn die sogenannte Behaltensfrist von mehr als zehn Jahren erfüllt ist.
https://www.landundforst.de/landwirtschaft/betrieb/landwirtschaftliche-flaechen-verkaufen-beachten-447476

Aber vielleicht lieg ich ja auch komplett falsch....


AirHome 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 12:30

Hallo,

Folgende Informationen hierzu:

Alternativ können Sie die Spekulationsfrist durch die Eigennutzung der Immobilie umgehen. Indem Sie nachweisen, dass Sie selbst oder Ihre Kinder in den beiden Jahren vor Verkauf zu eigenen Wohnzwecken in der Immobilie gelebt haben, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls. Dabei zählen auch Randjahre. Eine Vermietung an andere Personen wird nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gezählt. 

  • Beispiel: Sie beziehen Ihre Immobilie am 30. Dezember 2020 und bewohnen sie ab dieser Zeit. Ab dem 1. Januar 2022 können Sie sie verkaufen, ohne dabei Spekulationssteuer zahlen zu müssen. 

Quelle:

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/spekulationsfrist-berechnung.html#anchor2

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Huflattich  28.09.2021, 12:41
@AirHome

Versuche es halt, so wie ich das Finanzamt kenne, funzt dat nicht .

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AirHome 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 16:21
@Huflattich

Na auch das Finanzamt muss sich an regeln halten.

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Veräußern Sie ein privates Grundstück innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die Einnahmen müssen Sie versteuern. Die Gründe für den Verkauf sind dabei völlig egal, Sie müssen auch dann versteuern, wenn z. B. die Zwangsversteigerung droht. 

https://www.steuern.de/spekulationssteuer-immobilien


hilflos99  28.09.2021, 08:54

falsch, nicht bei Eigennutzen

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AirHome 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 12:24
@hilflos99

Korrekt, da sind es nämlich nur 3 Jahre. Wissen Sie sich das bei Landwirtschaftlicher Fläche verhält?

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AirHome 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 12:23

Hatte auf Fachkundige antworten gehofft, nicht auf das erste was Google gleich ausspuckt. Eigengenutzt fällt nämlich die 10 Jahres Frist weg.

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