Spekulationssteuer EFH und Landwirtschaftliche Fläche?
Wir sind im Begriff unser für eigene Wohnzwecke genutztes EFH zu verkaufen.
Gekauft im August 2019 und Verkaufen möchten wir im November 2021.
Meines Wissens umgehen wir die „Spekulationssteuer“, da wir in den Randjahren 2019 und 2021 teilweise ausfüllen und somit die 3 Jahres Grenze erreichen. Ist das korrekt?
Ebenfalls möchten wir eine Landwirtschaftliche Fläche welche als Garten genutzt wird verkaufen. Hierzu konnte ich leider nichts finden.
Gekauft im Jahr 2020, wir planen im Jahr 2021 zu verkaufen, würden es aber verschieben auf 2022 falls die 3 Jahres Regelung auch hier zutrifft.
Besten Dank für die Rückmeldung.
2 Antworten
Wie kommst Du auf lediglich dreijährige Spekulationsfrist ???
So kenne ich es :
Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Für Flächen des Privatvermögens gilt die gesetzliche Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG). Das bedeutet, dass der Verkauf steuerfrei ist, wenn die sogenannte Behaltensfrist von mehr als zehn Jahren erfüllt ist.
https://www.landundforst.de/landwirtschaft/betrieb/landwirtschaftliche-flaechen-verkaufen-beachten-447476
Aber vielleicht lieg ich ja auch komplett falsch....
Versuche es halt, so wie ich das Finanzamt kenne, funzt dat nicht .
Na auch das Finanzamt muss sich an regeln halten.
Veräußern Sie ein privates Grundstück innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die Einnahmen müssen Sie versteuern. Die Gründe für den Verkauf sind dabei völlig egal, Sie müssen auch dann versteuern, wenn z. B. die Zwangsversteigerung droht.
Hatte auf Fachkundige antworten gehofft, nicht auf das erste was Google gleich ausspuckt. Eigengenutzt fällt nämlich die 10 Jahres Frist weg.
Korrekt, da sind es nämlich nur 3 Jahre. Wissen Sie sich das bei Landwirtschaftlicher Fläche verhält?
Hallo,
Folgende Informationen hierzu:
Alternativ können Sie die Spekulationsfrist durch die Eigennutzung der Immobilie umgehen. Indem Sie nachweisen, dass Sie selbst oder Ihre Kinder in den beiden Jahren vor Verkauf zu eigenen Wohnzwecken in der Immobilie gelebt haben, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls. Dabei zählen auch Randjahre. Eine Vermietung an andere Personen wird nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gezählt.
Quelle:
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/spekulationsfrist-berechnung.html#anchor2