Sollten Bürgergeldempfänger in Urlaub fahren dürfen?
Also die, die nur vom Bürgergeld und Kindergeld leben.
7 Antworten
Meines Wissens darf man für einen Gewissen Zeitraum im Jahr ortsabwesendheit beantragen als BG Empfänger und es liegt im Ermessen des Jobcenter ob diese genehmigt wird. Grundlegend muss ein BG Empfänger aber dem Arbeitsmarkt Verfügung stehen und aus irgendwelchen Maßnahmen kann man sich auch nicht einfach verabschieden.
Ein fixer Anspruch auf Urlaub besteht also nicht. Ich denke auch zurecht nicht.
21 Tage pro Jahr hat man Anspruch, aber bezüglich des Zeitpunktes muss das JC zustimmen.
Sofern die gerade keine Angebote haben, oder sich die Leute in einer Maßnahme befinden wird das JC aber zustimmen.
Angestellte müssen ihren Urlaubsantrag ja auch beim Arbeitgeber einreichen.
Das ist bei Bürgergeld-Empfängern genauso. Hier ist das JC sozusagen der Arbeitgeber.
Das dürfen sie schon längst:
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf 21 Tage Urlaub bzw. Ortsabwesenheit im Jahr. Dennoch bedarf es einer vorherigen Zustimmung durch das Jobcenter vor Reisebeginn.
P.S. Bürgergeld und Kindergeld kann man nicht gleichzeitig beziehen.
Bürgergeld-Empfänger bekommen kein Kindergeld.
Ok.
Ich kenne so eine Familie, die verreisen wirklich ziemlich regelmäßig.
Die Flüge sind spottbillig und sie wohnen dann bei Verwandten. So geht das ganz gut, die sind jedes Jahr im Urlaub.
"dürfen"? Ja, von was denn, es mangelt doch an Geld. Das Bürgergeld sollte soweit erhöht werden, dass damit ein kleiner Urlaub bezahlbar ist!
Auch Bürgergeld Empfänger dürfen bis zu drei Wochen ortsabwesenheit im Jahr machen. Genauso wie ein Urlaub. Bei einem Arbeitgeber muss die ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragt werden. In den meisten Fällen wird das Jobcenter aber auch nicht was dagegen haben.
Es gibt natürlich auch a********** unter den sachbearbeitern, die dann alles tun werden, die ortsabwesenheit durch schwachsins maßnahmen zu verhindern
Wenn sie sich das leisten können, dann ja. Wenn sie sich das aber leisten können bekommen sie eindeutig zu viel Geld.
Oder sie fahren mit bestimmten Organisationen, die ihnen das für sehr wenig Geld ermöglichen.
Für ihre Kinder schon.