Als Bürgergeldempfänger Fam. sich 2 Autos, Motorrad, und eine Vespa leisten können, wie geht das bitte?
So wie mehrmals im Jahr in den Urlaub zu fahren, macht dass das Kindergeld für 5 Kinder aus, das beide davon gut leben können ? Wenn beide immer nur zuhause sind, und das schon seit JAHREN
9 Antworten
Nur durch Betrug....kannst die ja anzeigen beim Amt
Kindergeld ist vorrangiges Einkommen des Kindes, solange das Kind es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt und das wird bei minderährigen Kindern im Regelfall voll auf ihren Bedarf angerechnet und die Leistungen entsprechend gekürzt.
Durch das Kindergeld haben Familien die Bürgergeld beziehen also einen Vorteil, dann wird die Familie entsprechend ihrem zur Verfügung stehenden Finanzen entsprechende Einsparungen vornehmen müssen, um sich mehrere Fahrzeuge leisten zu können.
Es gibt die Tafel, wo man ganz günstig viele Lebensmittel bekommen kann und damit schon viel einsparen kann und für Kleidung gibt es eigentlich in jeder Stadt ein Sozialkaufhaus wo man diese für kleines Geld bekommen kann.
Mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren geht offiziell gar nicht, zumindest wenn es insgesamt mehr als 21 Tage pro Jahr sind.
Denn auf Antrag werden pro Jahr nur 21 Tage Ortsabwesenheit vom Jobcenter gezahlt.
Bürgergeld ist für eine einzelne Person ziemlich mau, für eine ganze Familie sieht das völlig anders aus. Leider wird sowas auch ausgenutzt. Bei den Fahrzeugen würde ich davon ausgehen, dass die vielleicht auf jemand anders zugelassen sind.
Zwei Autos plus ein Motorrad können aber natürlich schon etwas merkwürdig aussehen.
Zwei Bürgergeldempfänger in Bedarfsgemeinschaft dürfen auch zwei angemessene Autos haben. Und der älteste Sohn hat vielleicht schon einen Motorradführerschein und darf ein angemessenes Motorrad haben. Voraussetzung Erwerbsfähigkeit. Finde ich auch heftig aber so ist es eben.
Ich würde dir ans Herz legen, dir diese Familie einmal in echt, also in Persona anzuschauen... wenn du sie denn findest.
Fahrzeuge sind mit Sicherheit auf jemand anders zugelassen
Wieso, Bürgergeldempfänger dürfen durchaus ein Auto haben. Natürlich nur bis zu einem gewissen Wert. Zusätzlich Motorrad kann natürlich aussehen. Aber wenn das alles noch in das Schonvermögen fällt ist es kein Problem.