Sollte das deutsche Reinheitsgebot künftig eine Lieferkette umfassen die „Halal“ ist?

8 Antworten

Das sog deutsche Reinheitsgebot ist allenfalls eine Selbstdeklaration der Brauereien und hat rechtlich keine Bedeutung.Was als Bier gilt regelt inzwischen die Bierverordnung. Mit halal hat das nichts zu tun - ich finde den Vergleich auch ziemlich unpassend

Jedoch: Die deutschen Lebensmittelgesetze sind frei von Religion - Deklarationen auf freiwilliger Basis sind jederzeit durch die Hersteller möglich.

Deshalb: Im Namen eines säkularen Staates lautet die Antwort: nein.

Unternehmen können sich bzw. ihre Produkte als als "vegan", "halal", "bio", "koscher", "biologisch-dynamisch" zertifizieren lassen, wenn sie die Bedingungen erfüllen.

Wenn diese Unternehmen meinen, dass der Aufwand und die Kosten sich für sie lohnen - etwa um neue Käuferschichten anzusprechen - sollen sie das ruhig machen.

Man sollte aber auch nicht vergessen, dass manche Produkte nicht zertifiziert werden, einfach weil die teilweise damit verbundenen Gebühren zu hoch sind.

Eine Kartoffel ist vegan, auch wenn sie nicht als "vegan" zertifiziert ist.

Ich bin der Meinung, der Staat braucht in diese marktbezogenen Entscheidungen nicht durch Gesetze einzugreifen.

Es bleibt auch dem Verbraucher überlassen, welche Eigenschaften des Produkts für ihn relevant sind. Entsprechend wird der Markt auf die Nachfrage reagieren.

Vielleicht bietet Dr. Best auch irgendwann Miswak-Zahnbürsten an - nicht als Gefallen für Muslime, sondern weil der Bedarf vorhanden ist.

Nein. Halal hat nichts mit deutsch zu tun.

Das Reinheitsgebot gilt für Bier. Bier enthält Alkohol. Alkohol kann nicht halal sein.

Das gilt als Tierquälerei und hat nichts mit Reinheitsgeboten zu tun. Das kennt man z.B. bei den Bierbrauereien die nach bestimmten alten Kriterien brauen.