Sohn wird mit Papas Auto geblitzt, Fahrerermittlung?
Hallo Ihr Lieben,
folgendes Szenerio: Der 18 jährige Sohn fährt am Wochenende mit dem Auto seines Vaters mit 125 km/h auf der Landstraße und wird geblitzt. Also ein Vergehen, für welches der Sohn ein Aufbauseminar machen müsste, auf den Vater würde jedoch nichts außer ein Busgeld zukommen. Das Fahrzeug ist natürlich auf den Vater angemeldet. Meine Annahme ist, dass der Vater einen Bußgeldbescheid bekommt, wenn er diesen bezahlt, müsste es doch keine Ermittlungen gegen dem Sohn geben oder ?
5 Antworten
Im Verwarngelbereich kein Problem.
Wenn es aber ein Aufbauseminar für Fahranfänger geben würde, gäbe es für jeden anderen einen Punkt, da ab 21 zu schnell.
Und da gucken die sich das Foto schonmal genauer an.
Falls das Auto auf einen Dieter oder Hans- Jürgen zugelassen ist und ein 18 jähriger ist auf dem Bild - das fällt sofort auf.
Aber auch bei zeitlosen Namen merkt man normalerweise dass die Person auf dem Bild keinesfalls über 40 ist.
Der Vater bekommt einen Fragebogen, ob er gefahren ist.
Wenn er hier eine Falschangabe macht, dann hat er gute Chancen damit durch zu kommen. Allerdings wird der Ärger entsprechend größer, wenn auf dem Bild zu erkennen ist, dass der Fahren 20-30 Jahre jünger ist.
Vor dem Bußgeldbescheid kommt natürlich ein Anhörungsbogen.
Wie wäre die Situation, wenn es keinen Punkt gäbe, sprich der Sohn fuhr bspw. nur 120
Damit kommt Papa mit dem Anhörungsbogen bei uns nicht durch.
Die Damen und Herren in der Bußgeldstelle kennen diese Masche und schauen auch auf das Foto, welches im Einwohnermeldeamt hinterlegt wurde.
Ich lese, Zitat:
Die Anhörung eröffnet das Bußgeldverfahren und dient dazu, dem Fahrer rechtliches Gehör zu verschaffen.
Er wird darin über seinen Verstoß informiert und erhält damit den konkreten Vorwurf. Geschmückt ist der Anhörungsbogen mit einem Foto des Fahrers, das den Verstoß dokumentiert.
Ich denke auch so , da der Blitzer nicht erkennen kann , wer hinter dem Steuerrad war .
Alles gut nur Bußgeld bezahlen und ein Punkt für den Vater .
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/#geschwausserab
Ne, so leicht ist das eben nicht...
Die Mitarbeiter sehen, dass das mit dem Alter nicht stimmen kann. Es werden dann einfach Passfotos verglichen und dann sehen die sofort, dass das der Sohn war.
Daraufhin kriegt der Sohn dann Post...
So leicht lassen die sich nicht verarschen ;-)
..wenn sie auf Zack sind. Manchmal kann man aber auch Glück haben und die Bußgeldstelle ist überlastet oder eine Trantüte bearbeitet den Vorgang.
Im Punktebereich wird schon genauer hingeschaut.
Wenn dein Vater sich im Anhörungsbogen selbst als Fahrer angibt -was er ohne Konsequenzen darf- wird schon genauer geschaut ob der Fahrzeughalter dem Alter und Geschlecht dem Fahrer entspricht.
Ist dies nicht der Fall wird genauer ermittelt.
Habe mich etwas falsch ausgedrückt. Mein dargestellter Beispielfall soll einen Fall demonstrieren für de es keine Punkte gibt für Personen außerhalb der Probezeit) 125 wäre nach dem Toleranzabzug gerade so an der Grenze zu einem Punkt. Also sagen wir mal der Sohn ist nur 120 gefahren. Wie schaut es dann aus ?
Mein dargestellter Beispielfall soll einen Fall demonstrieren für de es keine Punkte gibt für Personen außerhalb der Probezeit)
Punkte und Bußgeld gibt es für den Verstoß, völlig egal ob Probezeit oder nicht
Mein dargestellter Beispielfall soll einen Fall demonstrieren für de es keine Punkte gibt für Personen außerhalb der Probezeit)
Bei einem Verstoß unter 21 km/h zu schnell gibt es nur ein Verwarnungsgeld, dieses innerhalb der Frist zahlen und gut ist.
Einen Punkt gibt es erst für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die höher als 21 km/h ist (nach Toleranzabzug) . Deswegen die Frage, wie es ausschaut, wenn es denn lediglich um ein Bussgeld geht, ob da überhaupt so ein Aufwand betrieben wird ?
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/
Deine Frage lautete:
Also ein Vergehen, für welches der Sohn ein Aufbauseminar machen müsste,
...dies ist nur bei Verstößen ab 21 km/h zu schnell der Fall.
Unter 21 km/h gibt es kein Bußgeldverfahren, sondern wie erwähnt nur ein Verwarngeld.
Wieso einen Anhörungsbogen? Es gibt für den geschilderten Verstoß lediglich ein Bußgeld. (für Personen außerhalb der Probezeit)