Geblitzt worden in der Probezeit. Was tun?

7 Antworten

Hi, wenn es unter 21 zu schnell war, gibt es keine Punkte und Probezeitmaßnahmen. Dann ist eigentlich egal, wer das Verwarnungsgeld bezahlt.

Wenn es drüber war schaut es aber schlecht aus. Dein Vater ist sicherlich etwa 25 Jahre älter als Du? Das sieht man auf einem Bild normalerweise. Die werden sich damit nicht zufriedengeben und Deinen Vater fragen, wer da gefahren ist. Und den Sohn überprüfen die im Zweifelsfall als ersten.

Wenn der jenige der das ganze bearbeitet nicht blind ist, fällt das auf. Dann habt ihr beide ein Problem

Nein, kann er machen. Allerdings, je nach Stärke des vergehen, muss er bezahlen, bekommt Punkte und muss den Führerschein abgeben...


ich500  26.09.2022, 18:18

Falsch, ihr begeht hier eine weitere Straftat.

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FaTech  26.09.2022, 18:33
@ich500

Nein. Die Familie muss sich nicht gegenseitig verraten

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da beim Halter das Geburtsdatum bekannt ist, kann man davon ausgehen, dass der Halter einen Anhörungsbogen bekommt, und diesen ausfüllen muss, erst dann ergeht ein Bußgeldbescheid zum eigentlichen Fahrer

wie kommst auf Straftat?? nö, je nach Geschwindigkeit nur eine Owi


BadDriver29 
Beitragsersteller
 26.09.2022, 21:56

Naja wenn der Vater im anhörungsbogen angibt das er gefahren ist, in Wahrheit das aber ich bin ist das doch Betrug?

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Im Verwarngeldbereich (<60€) bekommt der Halter in der Regel ein Verwarngeldangebot. Wenn dieses innerhalb einer Woche bezahlt wird (egal von wem) ist die Sache erledigt.

Im Bußgeldbereich (=>60€) versucht die Behörde den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, eben weil es da auch um weitergehende Maßnahmen geht (z.B. Probezeitmaßnahmen). Da kann dein Vater nicht so einfach die Verantwortung übernehmen.
Das Blitzerfoto wird u.a. mit den beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Fotos verglichen und auch persönliche Befragungen des Halters oder der Nachbarschaft sowie weitere Ermittlungsmaßnahmen sind nicht unüblich.
Sollte der tatsächliche Fahrer letztlich nicht ermittelt werden können, droht dem Halter die kostenpflichtige Auferlegung eines Fahrtenbuchs (21,50€ - 200€).