Seit Einzug in Wohnung kein Stromanbieter!?
Guten Abend,
heute erreichte mich ein besorgter Anruf einer Freundin, da der Strom in ihrer Wohnung abgeschaltet wurde. Interessanterweise haben die Nachbarn und der Hausflur weiterhin Strom. Zu beachten ist, dass sie in einer großen Genossenschaft in Berlin wohnt.
Seit nunmehr 6 Jahren bewohnt sie ihre Wohnung, ohne je einen eigenen Stromtarif abgeschlossen zu haben. Ihr irriger Glaube war, dass die Stromkosten in der Miete enthalten seien.
Ich bin mir bewusst, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Nun steht sie vor der Entscheidung, ob sie den Verbraucherschutz einschalten oder direkt einen Stromtarif abschließen soll, wobei ihre Sorge einer möglichen hohen Nachzahlung gilt.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen? Welche Konsequenzen könnten auf sie zukommen? Und wie lässt es sich erklären, dass sie in über 6 Jahren weder Briefe noch Mahnungen erhalten hat – geschweige denn, dass der Strom abgeschaltet wurde?
Liebe Grüße und einen gesegneten Abend.
2 Antworten
Selbst Schuld.
Jeder weiß, dass Strom niemals über die Miete angerechnet wird. Nun ist der Strom abgeklemmt worden, und das zurecht. Jetzt muss sie für 6 Jahre nachzahlen, das wird richtig teuer. Mietvertrag lesen: da steht von Strom gar nichts drin. Und man hätte sich mit den Nachbarn mal austauschen können.
Wie kann man so einen Unsinn glauben? Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Sie weiß dass es Stromzähler gibt? Wo hat sie denn bisher jemals eine Abrechnung her bekommen?
Die Schleife über den Verbraucherschutz ist unnötig, wenn der Verbraucher den Fehler selbst gemacht hat.
Eine Abschaltung passiert nicht von allein, auf irgendjemanden war der Zähler in den letzten Jahren angemeldet. Und der hat nicht (mehr) gezahlt.
Der Zähler ist neu anzumelden, die Kosten für die Entsperrung sind vom Verursacher, in diesem Fall also selbst zu tragen. Danach gilt es, sich mit dem Gläubiger zu einigen.
Die gute Nachricht: Ein Teil der Forderungen dürfte bereits verjährt sein. Die schlechte Nachricht: Wahrscheinlich ist der Gläubiger die Genossenschaft - und die sitzt, was die Wohnung anbelangt an einem verdammt langen Hebel.