Seit Einzug in Wohnung kein Stromanbieter!?

2 Antworten

Die Schleife über den Verbraucherschutz ist unnötig, wenn der Verbraucher den Fehler selbst gemacht hat.

Eine Abschaltung passiert nicht von allein, auf irgendjemanden war der Zähler in den letzten Jahren angemeldet. Und der hat nicht (mehr) gezahlt.

Der Zähler ist neu anzumelden, die Kosten für die Entsperrung sind vom Verursacher, in diesem Fall also selbst zu tragen. Danach gilt es, sich mit dem Gläubiger zu einigen.

Die gute Nachricht: Ein Teil der Forderungen dürfte bereits verjährt sein. Die schlechte Nachricht: Wahrscheinlich ist der Gläubiger die Genossenschaft - und die sitzt, was die Wohnung anbelangt an einem verdammt langen Hebel.

Selbst Schuld.

Jeder weiß, dass Strom niemals über die Miete angerechnet wird. Nun ist der Strom abgeklemmt worden, und das zurecht. Jetzt muss sie für 6 Jahre nachzahlen, das wird richtig teuer. Mietvertrag lesen: da steht von Strom gar nichts drin. Und man hätte sich mit den Nachbarn mal austauschen können.

Wie kann man so einen Unsinn glauben? Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Sie weiß dass es Stromzähler gibt? Wo hat sie denn bisher jemals eine Abrechnung her bekommen?