Mieter verlässt Wohnung ,meldet den Strom nicht ab,Wohng.wird verwüstet hinterlassen ,nach fast 2 Jahren kommt hohe Rg.zum Vermieter, muss er bezahlen?
Mieter kündigt Wohnung von heute auf morgen und verlässt diese verwüstet innerhalb von 3 Tagen. Die Adresse des Mieters konnte nicht herausgefundenwerdrn.Der Mieter meldete seinen Strom nicht ab, zahlte auch die letzten 2 Monate keinen Strom mehr. Nach 1 1/2Jahren kam jetzt große Stromrechnung von dem Stromzulieferer, die ich Eigentümer bezahlen soll. Inzwischen wurde die Grundgebühr für die letzten 1 1/2Jahre bezahlt aber nicht die verbrauchten Stromkosten des Mieters.Muss ich diese auch bezahlen?
6 Antworten
Es kommt darauf an wer als Kunde hinterlegt ist. Wann ist der denn ausgezogen und stand die Wohnung dann 1,5/2 Jahre leer? Und was ist das für ein Verbrauch, der dir in Rechnung gestellt wird?
Mich macht es stutzig, dass du die Rechnung bekommen hast. Das klingt als ob der Mieter den Strom sehr wohl abgemeldet hat, denn sonst würde man nicht auf den Eigentümer zukommen. Wenn der Mieter noch Kunde gewesen wäre, dann hätte man bei ihm die Kosten eingefordert. Das wird nicht einfach auf den Eigentümer abgewälzt. Dafür hat man gar keine Grundlage.
Du wirst ja nachweisen können, wann der Mieter "ausgezogen" ist, aber das ändert an der Forderung an dich leider nichts. Daher bringt es nichts, wenn du einfach nicht zahlst. Du musst reagieren, denn sonst wird es teuer.
Man kann nur bis zu 6 Wochen eine Änderung des Nutzers vornehmen. Wir haben oft Hausverwaltungen, die den Nutzerwechsel nach 3 bis 6 Monaten oder noch später melden. Da kann der Versorger nichts mehr machen und die Verwaltung muss dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen.
Wenn es bei dir also der Fall ist, dass du automatisch angemeldet wurdest, weil der Mieter sich abgemeldet hat, dann kommst du um die Rechnung nicht drum rum und musst dir das Geld vom Mieter selbst zurückholen. Da ist der Versorger dann raus.
Wie wurde der Verbrauch denn ermittelt und von wann ist dieser? Zumindest kannst du die Rechnung korrigieren lassen, falls der Zählerstand geschätzt wurde. Bei Leerstand gibt es keinen Verbrauch und demnach kann man den Zählerstand korrigieren lassen. Nur eben um die Grundgebühr wirst du nicht rum kommen, wenn du als Kunde eingetragen bist. Falls es tatsächlich noch einen Verbrauch vom Mieter gibt, dann musst du dir diese Kosten beim Mieter einfordern.
Melde dich beim Versorger. Die können dir ganz genau sagen, warum und wieso du diese Rechnung bekommen hast.
Vielen Dank, das war sehr aufschlussreich. Ich fand es halt sehr heftig, dass die Rechnung erst nach fast 2 Jahren kam.Die Grundgebühr habe ich ja bezahlt( Wohnung stand 16 Monate leer und wurde verkauft)aber nicht den Verbrauch des Mieters. Ich war auch bisher der Meinung, dass bei Nichtzahlung der Strom gesperrt wird. Ich schau mir alles noch einmal genau an, aber vielen Dank für Ihen Kommentar.
Stromkunde ist der Mieter, so ein eigener Zähler vorhanden ist/war. Diese haben einen Vertrag geschlossen. Es ist Sache des Stromanbieters den Schuldner zu ermitteln. Der Vermieter hat damit nichts zu tun und kann nicht herangezogen werden. Siehe dazu BGH, Urteil v. 27.11.2019, VIII ZR 165/18
Wenn die Wohnung leersteht, dann muß der Eigentümer eine Leerstandspauschale pro Monat bezahlen. Rechnungsaussteller ist der Grundversorger.
Für den Stromverbrauch eines Mieters, der eigenständig einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gemacht hat, kann man den Eigentümer nicht haftbar machen.
Sie hätten den Stromzugang sperren sollen, wenn seine Zahlungen ausgeblieben sind.
Du konntest ja nicht wissen, ob er weiterhin gezahlt hat oder nicht.
Nur sobald er den Stromvertrag gekündigt hat und du die Wohnung leer stehen lässt, dann musst du die Stromkosten während dem Leerstand bezahlen.
Bei uns war das nämlich so. Beim letzten Mieter, der die Wohnung ebenfalls ohne Abmeldung und verwüsteter Wohnung hinterlassen hat, hat man (Gott sei Dank) den Strom gesperrt beim Zählerschrank im Keller.
Die Wohnung steht schon 1 Jahr leer.
Und früher mal wollte unser Opa keine Stromkosten für eine leerstehende Wohnung bezahlen; aber Grundgebühren fallen immer an.
Deswegen weiß ich das.
Stromverbrauch verjährt ja nicht, und wenn der liebe Vermieter den Nutzerwechsel angezeigt hat, hat er mit den Kosten vorher nichts zu tun.
So auch meine Erlebnisse in meinem Bestand.
Vielen lieben Dank, so denke ich auch, es hat mich gestärkt