Seit dem 15 Juli einen neuen Job?

3 Antworten

Was hast Du denn an meinen Antworten auf deine vorherigen Fragen nicht verstanden ?

Wurde dein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter aufgehoben oder was haben sie dir geschrieben, nachdem Du ihnen deine Beschäftigungsaufnahme mitgeteilt hast ?

Deine Leistungen für Juli hast Du schon Ende Juni in Voraus erhalten.

Wann bekommst Du denn deinen anteiligen Lohn für Juli gezahlt, noch im Juli oder erst im August ?

Denn würdest Du ihn noch im Juli erhalten, dann wird das anrechenbare Nettoeinkommen auf deine bereits erhaltene Leistung für Juli angerechnet und das Jobcenter wird dann den anrechenbaren Teil deines Nettoeinkommens von dir zurück haben wollen bzw.max.das was Du vom Jobcenter für Juli erhalten hast.

Da kommt es auf die Höhe deiner gezahlten Leistungen und die Höhe deines anrechenbaren Nettoeinkommens an.

Bekommst Du dein anteiliges Einkommen für Juli erst im August, musst Du von den bereits erhaltenen Leistungen für Juli nichts ans Jobcenter erstatten.

Dann würde es erst im August auf evtl.gezahlte Leistungen angerechnet und das musst Du dem Jobcenter dann nachweisen, wann und was Du verdient und bekommen hast, im schlimmsten Fall bekommst Du jetzt kein Geld mehr vom Jobcenter und erst eine Nachzahlung wenn Du ihnen den Zufluss und die Höhe deines Einkommens nachgewiesen hast.


Annika56938 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 15:44

Ok danke. Nein ich bin da hingegangen . Haben meinen Arbeitsvertrag kopiert und dann konnte ich wieder gehen . Hab kein Bescheid oder sonst was von denen bekommen . Also bis jetzt garnichts

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isomatte  28.07.2024, 16:17
@Annika56938

Dann wirst Du bist Mittwoch warten müssen, da ist der letzte Bankarbeitstag im Juli.

Da muss man sich vorher kümmern, von alleine geht da im Regelfall nichts, außer das sie die Leistungen wenn möglich vorher erst einmal einstellen und dann im nachhinein eine mögliche Aufstockung nach einreichen entsprechender Nachweise nachzahlt.

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Annika56938 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 16:25
@isomatte

Die haben nur zur mir gesagt ich soll die Abrechnung dann dahin schicken

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isomatte  28.07.2024, 18:16
@Annika56938

Das habe ich dir ja auch erklärt, nur weißt Du dann trotzdem nicht ob es für August erst einmal noch Leistungen gibt, deshalb habe ich dir gesagt das Du bis Mittwoch warten musst.

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Sofern Du bislang keinen Einstellungsbescheid erhieltest, sollte das sein sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

https://www.gutefrage.net/frage/neue-stelle-bekomm-ich-noch-geld-vom-arbeitsamt

https://www.gutefrage.net/frage/noch-einmal-buergergeld-einfach-erklaeren

In diesen beiden Fragen habe ich bereits geschrieben, dass du Bürgergeld im VORAUS erhältst, nicht rückwirkend.

Die Leistungen, die du bereits für Juli zum Ende Juni erhalten hast, wirst du nicht nochmal erhalten.
Stattdessen wirst du, wenn du Leistungen für den kompletten Juli erhalten hast, sogar noch zurückzahlen dürfen. Denn ab dem 15. Juli hast du eine Arbeit aufgenommen und keinen Anspruch mehr auf Leistungen. Was du an Leistungen für den Zeitraum vom 15.-31 Juli bereits erhalten hast, steht dir nicht zu und wird zurückgefordert.


isomatte  28.07.2024, 15:33

Ich habe dir erklärt das es hier nach dem Zuflussprinzip geht und nicht wann man eine Beschäftigung aufgenommen hat.

Wenn der erste Lohn erst im Folgemonat August aufs Konto kommt, muss von der bereits erhaltenen Leistung für Juli nicht 1 Cent zurück gezahlt werden.

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