Schwanger in Probezeit, danach unbefristet?
Hallo,
Ich arbeite mit meinem Freund an einem Baby und befinde mich erst im 3. Monat meiner Probezeit. Wir wollen auch nicht mehr warten. Ich arbeite in einer Krippe und habe 6 Monate Probezeit und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Angenommen ich werde vor Ende meiner Probezeit schwanger, kann ich nach Ende der 6 Monate Probezeit gekündigt werden oder wie sieht das aus? Habe nachgelesen, dass die Probezeit durch die Schwangerschaft automatisch verkürzt wird und dass ich in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann. Heißt das, mein Vertrag läuft unbefristet weiter und ich bekomme ganz normal Beschäftigungsverbot?
4 Antworten
Das Mutterschutzgesetz sieht einen vorrangigen Kündigungsschutz vor, der also auch in der Probezeit gilt. Du müsstest deine eventuelle Schwangerschaft nur sofort anzeigen. Dann darfst du nicht mehr gekündigt werden.
Wenn dein Immunstatus noch nicht geklärt ist, muss dir dein Arbeitgeber vorsorglich ein Beschäftigungsverbot erteilen und dich zum Betriebsarzt schicken. Danach darfst du entweder bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten oder du bleibst im Beschäftigungsverbot. Das ist natürlich für deinen Arbeitgeber ein wenig bitter, aber das ist einfach so.
Während des Beschäftigungsverbotes erhältst du dein volles Entgelt weiter und während des Mutterschutzes dann Mutterschaftsgeld von der Kasse und den Arbeitgeberzuschuss von deinem Arbeitgeber.
Finanziell ist das für den Arbeitgeber eigentlich nicht einmal so schlimm, weil der die Lohnkosten aus der U 2-Kasse ersetzt bekommt. Er bleibt nur auf deinem Urlaubsanspruch sitzen, der nicht verfällt bis du nach der eventuellen Elternzeit wieder aufkreuzt.
Heißt das, mein Vertrag läuft unbefristet weiter
Nein. Der Kündigungsschutz gilt bis 4 Monate nach der Entbindung.
Das
ganz normal Beschäftigungsverbot?
muss ich nicht wirklich verstehen.
Bei einem Beschäftigungsverbot kann die betroffene Erzieherin in anderen zumutbaren Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden, bei denen kein Infektionsrisiko besteht, z.B. in der Verwaltung.
https://www.gew.de/gesundheit/gesundheitsschutz-bei-schwangeren-erzieherinnen/
Wenn die Schwangerschaft eh gelaufen ist und Personalmangel da ist, macht es doch keinen Sinn mich dann zu kündigen oder?
Von Probezeitverkürzung ist mir nichts bekannt.
ich bin 4 Monate nach der Entbindung draußen
Solange hast Du Kündigungsschutz. Danach kann Dich der AG kündigen..
Muss ich da nicht innerhalb des Verbandes irgendwo untergebracht werden?
Das weiß ich nicht. Du kannst ja mal fragen.
dass ich in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann.
Stimmt - das Kündigungsverbot kommt auch in der Probezeit zustande.
ich bekomme ganz normal Beschäftigungsverbot?
entscheidet der Frauenarzt
Mit Eintritt der Schwangerschaft endet sofort die Probezeit in das unbefristete Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag.
Also heißt das ich bin 4 Monate nach der Entbindung draußen? Wird nicht nur die Probezeit verkürzt und geht direkt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über? Dachte ich kann ganz normal in Elternzeit gehen und danach wieder kommen. Arbeite beim Caritasverband. Muss ich da nicht innerhalb des Verbandes irgendwo untergebracht werden?
Bei uns gibt es keine anderen Bereiche, jede schwangere Erzieherin hat sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen.