Probezeit schwanger Beschäftigungsverbot?
Hey,
Ich arbeite seit 3 Wochen als Pflegehilfskraft in der Nachtschicht.
Heute habe ich herausgefunden, dass ich schwanger bin
Probezeit ist 6 Monate
Wie verhält sich das jetzt, bekomme ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot?
Und wer zahlt mir Geld?
Lg
4 Antworten
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.
Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Diese kannst du im Betrieb einsehen.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Während eines Beschäftigungsverbotes außerhalb der Mutterschutzfristen erhältst du Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
huhu,
Glückwunsch, kann dich beruhigen den:
Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.
Dein Arbeitgeber zahlt dir ganz normal den vollen Lohn aus wenn du ein volles Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommst, Nachtschicht darfst du in deinem beruf (soweit ich mich erinnere) nur mit einer Genehmigung vom Arzt durchführen sonst nicht (hier kennt sich bestimmt jemand besser aus als ich). Du könntest allerdings auch wo anders eingesetzt werden wo du gut arbeiten kannst.
Grüße Anna
Herzlichen Glückwunsch, gestern hast du ja noch gesagt, dass es nicht klappt 🍀🍀
du bist als Schwangere im Kündigungsschutz…
Schwangerschaft ist ja keine Krankheit, also kannst du weiter arbeiten. Aber irgendwann musst du dem Arbeitgeber sagen, dass du schwanger bist.
Richtig - Schwangerschaft ist keine Krankheit und in vielen Berufen ist eine Fortführung der Tätigkeit kein Problem.
Aber der Arbeitgeber unterliegt dem Mutterschutzgesetz und gegebenenfalls darf er die Schwangere gar nicht weiter ihre Tätigkeit ausführen lassen.
In der Nachtschicht sowie in der Altenpflege DARFST du NICHT Arbeiten.