Schwanger in der Probezeit, unbefristeten Vertrag?
Hallo ihr Lieben.
Ich bin seit 2 Monaten in einer Praxis als medizinische Fachangestellte beschäftigt. Jedoch wurde ich ungeplant schwanger. Die Probezeit sind 6 Monate, danach geht es direkt in ein unbefristeten Vertrag über. Kann mein AG mich kündigen? Ob während der Probezeit, nach der Probezeit oder nach meinem Mutterschutz? Oder habe ich "Glück" das ich einen unbefristeten Vertrag habe nach der Probezeit das er mich aus solchen Gründen nicht mehr kündigen kann? Oder stoppt die Probezeit und läuft nach meinem Mutterschutz weiter ?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Lg
5 Antworten
Jede schwangere Arbeitnehmerin ist sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt, schau mal hier:
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf
Du unterliegst in der Schwangerschaft einem besonderen Kündigungsschutz - auch in der Probezeit.
Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.
Aber Achtung - eine Schwangerschaft ist kein Freifahrtschein. Diese Fälle sind in der Praxis sehr selten, aber liegen (betriebs- oder verhaltensbedingte) Gründe vor, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Alles Gute für dich!
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bist du vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Einzige Ausnahme ist, wenn eine (schwer zu erlangende) behördliche Genehmigung vorliegt.
Die Probezeit verlängert sich durch die Schwangerschaft nicht. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit.
Der Arbeitgeber wird dich somit nach deiner Rückkehr nicht einfach ohne Grund kündigen können.
Im Regelfall mag das stimmen. Bei mir wurde die Probezeit für die Dauer der Schwangerschaft jedoch ausgesetzt weil ich ein Berufsverbot bekommen habe während der Schwangerschaft. In dem Fall ist das die reguläre Vorgehensweise, den wer abwesend ist kann die Probezeit nicht bestehen. Da die Fragestellerin im medizinischen Bereich tätig ist, kann es sein das sie ebenfalls ein Berufsverbot bekommt (wenn sie beispielsweise Tätigkeiten wie Blutabnahme und Untersuchung von Urinproben an ihrem Arbeitsplatz durchführen müsste oder aber Kontakt mit Personen die eine bestimmte Erkrankung haben, eine Rolle in ihrer Arbeit spielt, kann dies zum Berufsverbot führen). In dem Fall wäre es dann wie bereits erwähnt die "normale" Vorgehensweise die Probezeit auszusetzen.
Der Arbeitgeber wird dich somit nach deiner Rückkehr nicht einfach ohne Grund kündigen können.
Das ist so nicht richtig. Es ist abhängig von der Betriebsgröße. Und eine Arztpraxis hat nicht selten sogar unter 5 Mitarbeitern
Kleinigkeit? Wenn du meinst...
Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.
Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland ist ein Berufsverbot eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein. Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
Für mich war das jetzt ne Kleinigkeit, da durch meine Ausführung zu dem Thema relativ deutlich war was ich meine. Noch ein bisschen über Rechtschreibung diskutieren oder war's das jetzt? 🙄 Grammatik könnte spannend werden. Ist nicht meine Stärke. Da wirst du sicher einiges finden 🤣
Während der Probezeit kann dein Arbeitgeber dich grundsätzlich jederzeit ohne Begründung kündigen. Wenn du schwanger bist, hast du hingegen einen Kündigungsschutz und er kann dich während der Schwangerschaft und während des Mutterschutzes definitiv nicht kündigen. Erst wenn du anschließend wieder da bist, den für die Zeit deiner Abwesenheit wird die Probezeit ausgesetzt und anschließend läuft sie weiter.
Ein unbefristeter Vertrag in einer kleinen Praxis schützt nicht vor Kündigung.
Es geht aber um das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und der Schutzfrist danach - nicht um die Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt außerhalb dieser Zeiten!
Deshalb sind die Einwände von peterobm völlig korrekt!
ich habe nur gesagt, dass ein unbefristeter VErtrag ( der ja erst nahc der SS in Anspruch genommen wird) nicht davor schützt das man gekündigt wird. Viele Denken, unbefristet bedeutet unkündbar. Und das ist, gerade in Kleinbetrieben wozu viele Arztpraxen zählen, NICHT der Fall
Vielen Dank. Also kann er mich auch nach dem Mutterschutz deshalb nicht kündigen oder läuft die probezeit nach der ssw weiter ?