Probezeit und Gehalt Beschäftigungsverbot?
Hallo Leute, ich bin voll aufgelöst nervlich und hoffe hier um richtige Hilfe oder ich muss meinen Anwalt mal zum Rat holen.
Ich habe eine neuen Job angefangen der unbefristet ist mit 6 Monate Probezeit. Ich arbeite in dem Job seid 2 Monaten und bin jetzt Schwanger. Ich weiß das man in meinem Job ein Beschäftigungsverbot bekommt. Mit welchen Gehalt kann ich jetzt weiter rechnen bis zum Mutterschutz? Der eine sagt ich bekomme das Gehalt was ich diesen Monat ( April ) bekommen habe, dann lese ich im Internet man bekommt kein Lohn mehr wenn man in der Probezeit ins Beschäftigungsverbot kommt. Ich bekomme derzeit 1300 Netto. Bekomme ich das jetzt weiter oder wird iwas verkürzt. Mit was muss ich rechnen der auch schon so eine Situation miterlebt hat?
Bitte nur antworten wo man sich sich sicher ist.
2 Antworten
Also dein Elterngeld wird danach berechnet, was du in den 12 Monaten vor deinem Mutterschutzbeginn verdient hast. Wenn du also ins Beschäftigungsverbot kommst, erhälst du dein ganz normales Gehalt weiter gezahlt, bis zum Mutterschutz. Du hast dann auch, trotz Probezeit, einen besonderen Kündigungsschutz.
Also müsstest du schauen, wann du in den Mutterschutz gehst und dann die 12 Monate vor diesem Monat zur Berechnung heranziehen.
Z.B. Mein Mutterschutz war am 27.01.21 gestartet, heißt also, dass das komplette Jahr 2020 bei mir zur Berechnung genommen wurde. Der Monat des Mutterschutzanfangs zählt nicht für die Mutter mit rein.
Wenn du in Kurzarbeit warst wegen Corona, können diese Monate ausgegrenzt werden, ebenso Monate, wenn du wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst.
Wenn du noch Fragen hast, gerne fragen.
Prinzipiell kann es nicht schaden, sich fachliche Hilfe zu holen. Da musst du aber nicht zwangsläufig gleich zum Anwalt. Oft gibt es bei Sozialverbänden sehr kompetente Schwangerschaftsberatungen, die auch bei solchen Fragen helfen können.