Schwanger in Probezeit?

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Schwangere und stillende angestellte Mütter sind sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.

Selbst wenn der AG z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das unzulässig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

Nur wenn betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. 

Dies ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Insolvenz oder wenn die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar ist (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).

Nimmt der Arbeitgeber eine unzulässige Kündigung nicht zurück, solltest du dich innerhalb einer Frist von drei Wochen mit einer Feststellungsklage beim Arbeitsgericht wehren.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Kiara1233 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 00:22

Vielen Vielen Dank! Sie haben mir meine Angst vollkommen genommen.🙏🏽 Alles gute und bleiben auch Sie gesund.

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Wenn du schwanger bist, besteht Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz und eine wirksame Kuendigung ist so gut wie unmoeglich.


Kiara1233 
Beitragsersteller
 21.06.2023, 15:59

Danke, wie würdest du es dem Chef sagen, weil er meinte wenn ich mich fürs Baby entscheide wird er mich kündigen (ich arbeite in der Klinik)

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