Kündigung trotz Schwangerschaft in der Probezeit?
Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage und wollte wissen ob mir die jemand beantworten kann.
Ich arbeite seit einem Monat genau in einem neuen Betrieb und bin somit noch in der Probezeit. Jetzt bin ich jedoch ungeplant schwanger geworden.
Kennt sich jemand damit aus ob mein Chef mich nun kündigen darf?
Danke im Voraus!
Schönen Start in die neue Woche!
6 Antworten
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Dein Arbeitgeber wird sicher erfreut sein. Schwangerschaft schützt vor Kündigung, auch während der Probezeit.
Ist das Beschäftigungsverhältnis allerdings (als Probezeit) befristet und ist von einer Verlängerung abhängig, endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ender der Befristung, sofern es nicht verlängert wird.
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Schwanger & Arbeitsrecht: Verkürzung der ProbezeitArbeitnehmerinnen, die einen neuen Job antreten und während der vertraglich festgeschriebenen Probezeit schwanger werden, sind durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt – und das bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Spätestens ein halbes Jahr nach der Anstellung greift anschließend der gesetzliche Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmerin kann folglich nicht mehr ohne Grund gekündigt werden. Das bedeutet: Der eigentliche Erprobungszweck einer Probezeit entfällt und die Probezeit wird faktisch verkürzt.
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Sobald Du Schutzansprüche aus dem Mutterschutzgesetz (z.B. Kündigungsschutz) geltend machen willst, ja. Ansonsten eilt es nicht.
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Sobald der Chef von deiner Schwangerschaft weiß (und sogar noch 14 Tage rückwirkend) greift der Kündigungsschutz wenn du schwanger bist. Und das auch in der Probezeit.
Alles Gute!
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Wärend der Schwangerschaft bist du zwar noch in der Probezeit aber darfst nicht entlassen werden.
Auch wenn du deinem Chef nichts von der Schwangerschaft sagst gillt hier ein besonderer Kündigungsschutz nach § 9 Abs.1 Mutterschutzgesetz.
Heißt auch 4 Monate nach der Geburt ist der Schutz noch da und die Probezeit wird übrigens nicht verlängert.
Einzig wenn dein Vertrag endbefristet ist kann nach Ende der Probezeit das Arbeitsverhältnis beendet werden aber erst dann nicht vorher.
Fehlt diese Formulierung dann hat der Arbeitgeber schlechte Karten.
Freunde von mir hätten den Fall und nur dadurch hat sie einen unbefristeten Vertrag bekommen obwohl sie sonnst hätte gehen müssen.
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Nein er darf dich nicht kündigen. Man darf eine schwangere grundsätzlich nicht kündigen egal ob probezeit oder nicht. Falls er es doch tut kannst du dagegen vorgehen.
Alles gute
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Nur, wenn deine Tätigkeit wegen der Schwangerschaft nicht verrichtet werden kann. Etwa wegen chemischer Substanzen oder zu schwerem Heben. Ansonsten hast du Kündigungsschutz.
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Dann kann man sich befreien lassen aber wird nicht entlassen.
Das ist dann zwar dumm gelaufen für den Chef rechtfertigt aber keine Kündigung da kann man dann in Mutterschutz gehen.
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Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren wirksam ausgesprochen werden.
Zum einen kann sich Ihr Arbeitgeber sich ggf. auf eine wirksame Befristung Ihres Arbeitsvertrages berufen.
Zum anderen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die vom Arbeitgeber gewünschte Kündigung in besonderen Fällen für zulässig erklären – und zwar trotz der Schwangerschaft bzw. trotz der Entbindung (§ 17 Abs.2 MuSchG). Es muss sich allerdings um einen Ausnahmefall handeln, d. h. der Kündigungsgrund darf nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung stehen. Ein Beispiel dafür wäre eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung oder wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb stilllegen will.
Im Übrigen muss eine solche Kündigung schriftlich erfolgen und den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
https://www.rechtsanwaltskanzleichristinböse.de/Ratgeber/Schwangere-sind-nicht-immer-unkuendbar/
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Ich arbeite in einem Büro, also sollte es da nicht der Fall sein, richtig?
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Kommt drauf an. Dein Frauenarzt wird dich hier aber beraten was du für Sonderrechte hast wäre d der Schwangerschaft.
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Nur, wenn deine Tätigkeit wegen der Schwangerschaft nicht verrichtet werden kann.
Das ist falsch!
Das rechtfertigt selbstverständlich keine Kündigung! In diesem Fall ist vom Arbeitgeber ein allgemeines Beschäftigungsverbot bei Weiterzahlung des Entgelts auszusprechen.
Diese Kisten bekommt der Arbeitgeber in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG).
Nur in ganz engen Ausnahmefällen [...].
Dazu zählt aber nicht der in Deiner Antwort genannte Fall.
Muss man das dem Arbeitgeber schriftlich vorlegen?