Schutzvertrag gültig?
Hallo,
Angenommen, man verkauft Welpen gegen eine Schutzgebühr und erstellt einen Schutzvertrag, der besagt, dass der Hund nicht an Dritte verkauft werden darf, sondern im Falle eines Nichtmehrwunsch an den Züchter zurückgegeben werden soll. Wenn der neue Besitzer jedoch vergisst, dass dieser Schutzvertrag besteht, und den Hund an eine dritte Person verkauft, stellt sich die Frage: Kann der Züchter den Hund von der dritten Person zurückfordern? Und was kommt dann auf die Person zu die den Welpen weiterverkauft hat ?
Ich hoffe man kann verstehen was ich meine 😬😅
6 Antworten
Das mit den Schutzgebühren ist so eine Sache… Eigentlich handelt es sich um einen Kaufpreis. Besonders, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt.
Und wenn ich etwas verkaufe, dann gehört das dem Käufer. Und der entscheidet, was damit passiert. Du kannst dir vielleicht in dem Vertrag ein Vorkaufsrecht einräumen. Also den Hund gegebenenfalls zurück kaufen.
aber du kannst nicht den Hund, der von dem Käufer an eine dritte Person weiter verkauft, wurde zurückfordern. Dein Vertragspartner ist ja der erste Käufer.
Ich denke, das ist rechtlich nicht so einfach, wie man immer glaubt. Diese „Schutzverträge“ sind oft nicht das Papier wert auf den sie stehen. Besonders wenn da nur drin steht, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf. Und dann steht nichts drin, was ansonsten passiert wenn der der Käufer es doch tut.
Wenn du es genau wissen willst, dann musst du den Vertrag einem Anwalt zeigen. Der kann dir dann sagen, ob das rechtlich haltbar ist oder nicht.
Je nach dem ob und welcher Betrag bei Nichteinhaltung der Regel drin steht kommt auf den Verkäufer dieser Betrag zu
der dritte wo Hund kaufte hat nichts damit zu tuen
Hängt auf den genauen Vertrag an!
Grundsätzlich kann ein Schutzvertrag gültig sein, wenn ein ausreichender Ausgleich der Interessen stattfindet.
Der Hund günstiger abgegeben wird, die Laufzeit des Vertrages begrenzt, Vertragsstrafen eingesetzt werden die verhältnismäßig sind.
Ja, der Züchter kann unter Umständen den Hund zurückverlangen!
Nein so einfach ist das nicht.
, ggf ist eine Vertragsstrafe fällig
Wenn der Käufer das Tier im sog. guten Glauben erwarb, ist es meines Wissens nach sein Eigentum.
Verbraucherzentralen oder Züchterverbände wissen ggf. mehr.