habe einen hund per schutzvertrag gekauft darf der hund dann weiter an 2te besitzer weiter geben we
hallo wir haben vor kurzem einen hund erworben und einen schutzvertrag unterschrieben wir haben den hund aber weitervermittelt kann die person die uns den hund verkauft hat dann rechtlich schritte gegen uns einleiten?im vertrag stand nicht das der hund nicht an dritte vermittelt werden kann. deswegen stellt sich mir die frage warum die person die uns den hund verkauft hat jetzt einen anwalt einschaltet.
12 Antworten
Dann würd ich mir die Frage stellen an was für Leute ich den Hund weitervermittelt hab. Und vor allem wieso kauft ihr einen Hund um den dann weiterzugeben? Der Schutzvertrag hat den Sinn das der vorige Besitzer sicher gehen kann das es dem Tier gut geht. Dem kann sie aber nicht mehr nachgehen wenn ihr einfach den Hund weiter gebt. Deswegen steht meist auch eine Klausel zum weitergeben drin. Einfach mal genau nachsehen.
ihr müßt doch name und anschrift des neuen hundebesitzers haben. sinn des schutzvertrages ist es ja, daß man kontrollieren kann, ob es dem tier gut geht. steht auf dem handschriftlichen vertrag nichts dergleichen, seid ihr aus dem schneider. hat es euch nicht auch interessiert, wo das tier landet?
Wenn im Schutzvertrag nicht explizit steht, dass das Tier "nicht verkauft oder vermittelt" werden darf - was üblich ist - sollte Euch kein Ungemach drohen. Wer hat denn den Schutzvertrag ausgestellt bzw. wo habt Ihr den Hund erworben?
Was ist denn der Grund, dass ihr ihn weitervermittelt? Und habt ihr den Hund von einer Privatperson? In so nem Schutzvertrag steht unter Anderem ja auch drin, dass ihr für das Wohl des Hundes verantwortlich seid, was schlecht geht, wenn er nicht mehr bei euch ist. Was steht in dem Vertrag denn alles drin?
ja ber der vertrag wurde per hand geschrieben. und die vorbesitzerin hat jetzt den anwalt eingeschaltet. es wurde aber per absprache nix festgelegt. sie möchte jetzt den hund zurück haben ist das rechtens?
Das kommt auf den genauen Wortlaut des Vertrags an. Würde da aber rein gar nix drin stehen hätte ihr der Antwalt das bereits gesagt. Es muss also wohl doch irgendwas drauf stehen was ihr in dieser Situation hilft. Und dann hat sie das Recht den Hund zurück zufordern.
ja, das ist rechtens...dazu gibt es ja verträge.