Schmerzensgeld?

DasOrakel  31.03.2025, 11:40

Handelt es sich um einen realen Fall?

Sofia754 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 22:28

Jaa haha leider mein Finger ist komplett krumm und erinnert mich noch wie es geknaxt hat....waren nie im Krankenhaus und wurde eben nix gemacht

5 Antworten

Innerfamiliäre Streitigkeiten sind vermutlich ausgeschlossen. Das wäre ziemlich absurd. Denn deinen Anspruch gegen deine Mutter müsste deine Mutter für dich vertreten. Gegen sie selbst.

Ausserdem ist der Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht worden. Das geht nur innerhalb von 3 Jahren.

Kannst du theoretisch machen.

Dazu musst du nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden vorliegt und dieser Schaden auch durch die beklagte Person entstanden ist.

Aber dein Anspruch ist schon längst verjährt.

Abgesehen davon ist das das ziemlich kleinkariert.


Sofia754 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 20:34

Jaa es war nur theoretisch hab ich nicht vor aber man kann nachweisen daß der Knochen gebrochen war und wir waren auch beim Arzt an dem Tag das müsste reichen oder

Und kann man das überhaupt so spät noch verlangen

Nein. Einfach nur nein.


Sofia754 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 20:36

Chill das theoretisch natürlich verlange ich kein Geld von meinen Eltern die haben genug für mich getan ich hab das schon wieder vergessen als es passiert ist aber meine Mutter fühlt sie CH immernich schlecht sie sollte wenn dann Geld kriegen

Ich wollte nur aus Interesse fragen aber deine Antwort braucht auch noch ne Begründung

Jurafuchs  30.03.2025, 20:38
@Sofia754

Nein, braucht sie nicht. Deine Idee ist Schwachsinn, mal ganz davon abgesehen das eine Versicherung kein Schmerzensgeld zahlt.

Sofia754 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 20:43
@Jurafuchs

Doch in manchen Fällen und hab ich nicht oft genug betont das ich diese Idee nie hatte ich hab mich nur gefragt weil das am Tisch aufkam

waren nie im Krankenhaus und wurde eben nix gemacht

Dann mache jetzt was.

Über Schmerzensgeld müssen ggf. Gerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

DerHans  01.04.2025, 10:42

Wenn es damals keinen Unfallbericht gegeben hat, kann man da jetzt nichts mehr "behaupten".. Da müsste man schon einen erheblichen Betrag als Vorauszahlung leisten, damit diese Klage überhaupt angenommen wird.

Schmerzensgeld bekommt der Geschädigte, wenn dem Verursacher eine Schuld zugesprochen wird. Man muss das Schmerzensgeld EINKLAGEN.

Das würde durchaus auch im Familienkreis passieren, Wenn du z.B. schwer verletzt wärest, würde bereits die Krankenkasse den Verursacher in Regress nehmen.


Sofia754 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 22:29

Hm naja wir waren nie im Krankenhaus deshalb ist das nirgends bekannt

DerHans  01.04.2025, 10:40
@Sofia754

Dann kannst du auch jetzt nicht mehr mit einer Forderung kommen. Dass der Finger jetzt schief steht, hast du dann ja auch selbst zu verantworten. Bei einer ordnungsgemäßen Versorgung wäre das ja nicht passiert.

Sofia754 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 15:02
@DerHans

Ich war 7 oder 8 Jahre alt ich war noch nie im Krankenhaus ich wusste nicht das das nötig wäre

Ich war klein meine Eltern hätten handeln müssen