Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Wurde gestern abend von der Polizei einfach festgenommen und bis morgen früh 5 Uhr im Revier gelassen worden.
Angeblich sollte ich Fahrerflucht begangen haben. Ich hab denn erklärt dass die mich verwechseln, doch die glauben mir kein Wort und ich sagt denen die sollen die ganzen Kameras abchecken so dass das ein Beweis ist, dass ich der nicht war! Ich bin gerade in einer Psyschotraumabehandlung...
Mein Handy wurde auch beschlagnahmt, welches ich vor kurzem gekauft habe.
Kann ich die Polizei vor Gericht ziehen oder was noch?
Ich hab vor, es auch der Presse mittzuteilen.
Einfach Leute festnehmen die gar nix damit zu tun haben!
Ich freu mich auf eine Antwort.
4 Antworten
Wer Schadensersatz verlangt, muss seinen Schaden nachweisen. Wenn du tatsächlich ungerechtfertigt festgehalten wurdest, hast du Anspruch auf einen Tagessatz, den du notfalls auch einklagen kannst.
Alleine für's "Festhalten" als solches gibt's nur was, wenn es aufgrund gerichtlicher Entscheidung erfolgt ist, vgl. § 7 StrEG. Ansonsten nur, wenn durch das Festhalten ein anderer Schaden entstanden ist.
kann ich die polizei vor gericht ziehen oder was noch
Da völlig unklar ist, worauf genau die "Festnahme" (oder ggf. Ingewahrsamnahme) gestützt wurde, lässt sich die Frage nicht beantworten. Tendenziell eher nein.
Beides tendenziell möglich.
Hast du schon die Herausgabe des Smartphones verlangt? Wenn du nicht verlangst dass sie es dir zurückgeben behalten sie das auch jahrelang, juckt die nicht.
Weder noch. Du hast weder einen wirtschaftlichen Schaden erlitten noch Schmerzen erlitten.
Dann solltest du deinen Schadensersatz bei Assad einklagen und dich beim Auswärtigen Amt freundlich bedanken.
ich war 3 jahre eine geisel im syrischen gefängnis und bin erst am 11.11.2021 entlassen dank dem auswärtigem amt ... wo ist kein schaden ?!