Schmerzensgeld oder Schadensersatz?

4 Antworten

Wer Schadensersatz verlangt, muss seinen Schaden nachweisen. Wenn du tatsächlich ungerechtfertigt festgehalten wurdest, hast du Anspruch auf einen Tagessatz, den du notfalls auch einklagen kannst.


Jurius  07.01.2022, 12:25

Alleine für's "Festhalten" als solches gibt's nur was, wenn es aufgrund gerichtlicher Entscheidung erfolgt ist, vgl. § 7 StrEG. Ansonsten nur, wenn durch das Festhalten ein anderer Schaden entstanden ist.

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kann ich die polizei vor gericht ziehen oder was noch

Da völlig unklar ist, worauf genau die "Festnahme" (oder ggf. Ingewahrsamnahme) gestützt wurde, lässt sich die Frage nicht beantworten. Tendenziell eher nein.


Offenbach516 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 12:22

ich denk die presse ist das beste

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Beides tendenziell möglich.

Hast du schon die Herausgabe des Smartphones verlangt? Wenn du nicht verlangst dass sie es dir zurückgeben behalten sie das auch jahrelang, juckt die nicht.

Weder noch. Du hast weder einen wirtschaftlichen Schaden erlitten noch Schmerzen erlitten.


Offenbach516 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 12:32

ich war 3 jahre eine geisel im syrischen gefängnis und bin erst am 11.11.2021 entlassen dank dem auswärtigem amt ... wo ist kein schaden ?!

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archibaldesel  07.01.2022, 13:23
@Offenbach516

Dann solltest du deinen Schadensersatz bei Assad einklagen und dich beim Auswärtigen Amt freundlich bedanken.

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