Drogentest nach fahrerflucht?
Moin ,
Ich bin mit einem kollegen in die Stadt gefahren , aufeinmal war die Poizei hinter mir & wollte mich aus dem Verkehr ziehen. Ich habe aufs Gas gedrückt und wollte abhauen , weil ich 5Gramm Haschisch dabei hatte. Irgendwann bin ich in einer Sackgasse Gelandet habe den wagen abgebremst bin ausgestiegen , weggelaufen habe schnell das Haschisch runtergeschluckt & bin hingefallen > Polizei hat mich bekommen festgenommen. Als ich auf der Wache war haben Sie ein arzt gerufen um mir Blut abzunehmen. Irgendwann nach 2 Monaten habe ich ein brief bekommen das ich positiv war auf THC . Die frage ist duerfen die mein führerschein jetzt einbehalten ? ich bin ja nicht unter THC gefahren ? ich hab das THC erst konsumiert , als ich aus dem wagen ausgestiegen bin und flüchten wollte.
3 Antworten
Das ist eine Sachlage die es zu beweisen gilt.
Ich hätte es weggeworfen anstatt zu schlucken.
Sieht halt offensichtlich nicht gut aus, also im Sinne von, dass dir jetzt kaum jemand abnehmen wird, dass du es nachher schlucktest.
Schlechte Ausgangslage
Bei allen Drogen wäre das so, außer bei Cannabis. Es wird nicht der aktive THC gehalt im Körper sondern auf Abbauprodukte, also Stoffe die dein Körper aus THC und den anderen Cannabinoiden herstellt, getestet. Das heißt es ist sichtbar wie viel und vorallem wie lange es hergewesen ist. Wärste nun kein Konsument, hättste das Hasch gefressen und direkt danach nen Test machen müssen wäre dieser nicht zwangsläufig positiv. Ich meine, man kann mit den Abbauprodukten nachweisen, dass dem schon Konsum vorangegangen ist also die Fahrtüchtigkeit sowieso hinfällig ist.
Ich bin aber auch kein Experte, einem Kollegen ist nur mal ähnliches passiert, nur ohne die Fahrerflucht, dass er nüchtern kontrolliert wurde und einen Haufen verschiedener Drogen gefressen hat, durchsucht und getestet wurde, nichts gefunden aber alles positiv auf dem Test war. Er wurde nur aufgrund des positiven Cannabistest belangt, da er gelegentlich konsumierte. Selbstverständlich musste er damit eingestehen alles nach dem Anhalten schnell konsumiert zu haben.
Sprich haste in der Zeit vorher konsumiert, kann man da wenig machen, weil sie zwischen aktiven und passiven Werten im Blut unterscheiden können. :/
Das wird wohl ein Gericht entscheiden müssen, die Staatanwaltschaft wird dich sicher Beschuldigen das du Bekifft gefahren bist.
Fahrerflucht von einem Unfallort ist schlimm, aber Flucht aus angst, und dann flüchten zu Fuß.. ohne das du jemanden beleidigt hast, oder bedroht zählt zu Panik und Paranoia egal vor wem, du darfst flüchten, wenn man angst hat das ist weniger Strafbar als wenn man jemanden agressiv angreift.
Wenn ich Richten dürfte, würde ich sagen das du für 6 wochen in eine Klinik für Drogen sollst.