Beschlagnahmtes Handy. Kriege ich es wieder?

2 Antworten

Eine Sache kann Tatmittel oder Beweisstück sein, ein Tatmittel kann beschlagnahmt bleiben, ein Beweisstück verbleibt sicher bei den Asservaten. Bei einem Handy allerdings ehr die Daten als das Gerät selbst. Da das Verfahren eingestellt wurde bedarf es keiner Asservation und wenn die gesuchten Daten nicht gefunden wurden, kann es auch kein Tatmittel sein. Demnach ist es auszuhändigen. Bei Untergang ist die Staatsanwaltschaft schadensersatzpflichtig. Bedeutet der Staat müßte dir den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes im gleichen Gebrauchszustand und gleichem Alter erstatten.

Kann noch ein paar Monate dauern aber bekommst du wieder. Schadensersatz gibt es nicht


Anonym23120509 
Beitragsersteller
 08.10.2019, 22:26

Wieso könnte es denn noch dauern es ist doch alles erledigt

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Paupau2019  08.10.2019, 22:31
@Anonym23120509

Die brauchen immer ewig, die habens nicht eilig aber viel zutun

kumpel wartet seit 1,5 Jahren auf seinen pc

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