Muss ich einen MPU machen und ist das Gerecht?

9 Antworten

Jetzt wollte ich den Autoführerschein machen und hab einen Brief bekommen das dass überprüft werden muss ob ich geistig und körperlich in der Lage bin.

Wenn ein Brief mit diesem Wortlaut von der Führerscheinstelle oder dem Landratamt ( je nach Stadt / Region ) kam , klingt das durchaus schon "verdächtig" nach einer angeplanten MPU - Auflage . Mit absoluter Sicherheit würdest Du es nur erfahren , wenn Du tatsächlich jetzt einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einreichen würdest .

und ist das Gerecht?

Du mußt in Deiner Situation halt bedenken , daß Du bereits zum zweiten Mal einschlägig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aktenkundig wurdest , wenngleich beim 1. Mal dabei noch mal von einer Anzeige nebst Strafverfolgung abgesehen wurde . Zumal Du beim zweiten Mal in diesem Zuge auch noch einen Verkehrsunfall verursachtest und Dich dazu noch unerlaubt vom Unfallort entferntest .

Mit dieser Vorgeschichte ist eine MPU-Auflage damit durchaus wahrscheinlich .


Makc183 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 13:02

Ich habe nichts beschädigt und ich habe nicht bemerkt das die mich aufhalten wollten. Laut Polizei gab es eine Vergolgunsjagd, die nie stattgefunden hatte

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verreisterNutzer  20.05.2021, 13:29
@Makc183

Wir kennen den kompletten Tatvorwurf bei Deiner zweiten Sache nicht , und weissen auch nicht , ob dieses Verfahren schon zwischenzeitig rechtskräftig ohne Möglichkeit der Einlage von Rechtsmitteln abgeschlossen wurde .

Zwei mal erwiesenes Fahren ohne FE binnen kurzer Zeit ist allerdings für viele Sachbearbeiter-/innen in Führerscheinstellen schon durchaus ein KO-Kriterium . Immerhin giltst Du damit als Wiederholungstäter .

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Anrufen. Hört sich aber nach MPU an. Könnte auch ein Medizinisches Gutachten sein.

Ich finde eine MPU als zu hart. Und das medizische Gutachten macht keinen Sinn


Makc183 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 12:36

Kann man irgendwie dagegen vorgehen und würde das Sinn ergeben?

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Andrea003  20.05.2021, 12:39
@Makc183

Können schon Sinn macht das keinen da du zu viel Zeit verlierst. Die MPU ist zwar teuer 600-900 Euro aber sie dürfte auch nicht schwer sein. Du bist jung und Hormonell überfordert. Durch die MPU bist du erwachsen geworden oder so.

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Vampire321  20.05.2021, 12:42
@Andrea003

Genau… geh mal hin und erzähl denen was von Hormonen ;)

die werden sich gar nicht verarscht fühlen

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es wurde von einer Anzeige abgesehen.

Ich gehe mal eher davon aus, dass von einer Strafverfolgung abgesehen würde. Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß §21 StVG wurde sehr wahrscheinlich angefertigt.

aus Spaß über die Wiese gefahren.

Also Sachbeschädigung

(Der Roller lief 32kmh laut Tacho).

Erneut Fahren ohne Fahrerlaubnis.

festgenommen wegen Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - noch eine Straftat.

Muss ich einen MPU machen oder nicht.

Sehr wahrscheinlich JA.

Einschlägig ist §11 Abs 3 Ziffer 5 FEV. Demnach kann eine MPU angeordnet werden "bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen".

Davon zähle ich oben drei Stück.

Eine MPU wegen Straftaten wirst Du übrigens mit Sprüchen wie "jeder Roller läuft 30 - 35 km/h", "der Polizist mag mich nicht" oder "die tun so, als wäre ich ein Krimineller" nicht bestehen. Mit der Einstellung kannst du dein Geld auch gleich zum Fenster raus werfen (Kosten der MPU ca. 600-800€).

Übrigens gibt es keine Rechtsmittel gegen eine MPU, da die Anordnung kein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt ist.


Makc183 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 17:23

Es war keine Sachbeschädigung?

Es war keinr Fahrerflucht, da mich die Polizei nicht aufgefordert hat, stehen zu bleiben odet ähnliches

Beim 3ten hast du Recht, obwohl es in der Praxis im Normalfall keinen Interessiert ob der Roller 30 oder 32kmh läuft und lassen dich weiterfahren . warum mich der Polizist nicht mag liegt weiter in der Vergangenheit mit seinem Sohn im Zusammenhang

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clemensw  22.05.2021, 11:18
@Makc183
Es war keine Sachbeschädigung?

Also irgendetwas musst du beschädigt haben, da sonst der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ("Fahrerflucht") nicht gegeben wäre.

Es war keinr Fahrerflucht, da mich die Polizei nicht aufgefordert hat, stehen zu bleiben odet ähnliches

Du unterliegst hier einem Irrtum: Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort greift bereits, wenn du dich nach der Tat vom Ort des Geschehens entfernst, ohne die Feststellung deiner Personalien zu ermöglichen. Du musst dazu nicht vor der Polizei flüchten oder so.

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Makc183 
Beitragsersteller
 01.06.2021, 22:14
@clemensw

Also ums klar zu stellen. Ich habe mit der Richterin darüber geredet. es war keine Fahrerflucht, weil ich nichts zerstört oder beschädigt habe. DIe Polizei hat jeden Vorwand benutzt um mich fest nehmen zu können. 2. Solange die Polizei keine Kehle raushätl oder ähnliches und ich wohin fahren wo sie nicht hinfahren, ist das keine Fahrerflucht, vorallem wenn die Polizei weit und breit nicht zu sehen war

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clemensw  02.06.2021, 08:33
@Makc183

Uff, ich gebe es auf. Anstatt dich mit den tatsächlich begangenen Straftaten auseinander zu setzen, kommt von dir nur "MIMIMI, die Bullen sind böse".

Viel Spaß bei der MPU...

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Jup, da du offensichtlich die Tragweite deines Handelns nicht richtig einschätzen kannst… und dann darf man dich nicht ans steuer eines Kraftfahrzeugs lassen


Makc183 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 12:37

wie meinst du das? Und wenn ich mpu brauche, kann ich trotzdem mit dem Roller weiterfahren obwohl es auch ein Kraftfahrzeug ist...

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feinerle  20.05.2021, 12:39
@Makc183

Nein, kannste nicht. Je nach Ergebnis wird man Dir das Führen von Kraftfahrzeugen kompett untersagen

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Vampire321  20.05.2021, 12:40
@Makc183

Ich meine, das dir die geistige Reife fehlt ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen

und eine Mofa-prüfbescheinigung ist kein richtiger Führerschein, die wirst du evtl/ wahrscheinlich behalten dürfen

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verreisterNutzer  20.05.2021, 13:38
@Makc183
Und wenn ich mpu brauche, kann ich trotzdem mit dem Roller weiterfahren obwohl es auch ein Kraftfahrzeug ist...

Da es sich bei einem Mofa nicht um ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug handelt , dürftest Du ein solches auch trotz MPU - Auflage für den Erwerb von Fahrerlaubnissen weiterhin ( im ordnungsgemäsen Zustand ) weiterhin benutzen .

Allerdings nicht während der Laufzeit eines auferlegten Fahrverbotes , oder wenn die Führerscheinstelle explizit von sich aus die Nutzung jeglicher (Kraft-)Fahrzeuge untersagte .

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wenn du bei der MPU genau das sagst was geschehen ist stufen sie dich als geistig nicht fähig ein ein auto zu führen ... was quatsch ist ... aber so sind die MPU. Du musst voll auswendig Lügen lernen.

Aber Polizei bezichtigen dich der Fahrerflucht nur wegen Routinekontrolle ... das geht nicht. Fahrerflucht ist wenn man was beschädigt hat und nicht auf den Austausch der Versicherungsdaten vor Ort wartet, sondern abhaut.


Makc183 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 12:44

Das ist mir klar. Bekomme in 2 Wochen Post und dann seh ichs schon

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