Rundfunkbeitrag für Unternehmen im privaten Haushalt?
Hallo,
ich erledige schon des längeren nebenberuflich (als Student) kleinere Dienstleistungen im Bereich Webdesign. Dafür habe ich mit auch ein Gewerbe angemeldet - die Anschrift ist die von meinem Elternhaus , weil ich da auch noch lebe.
Arbeiten tue ich meistens von meinem Zimmer oder draußen.
Jetzt bekomme ich einen Brief von ARD/ZDF, worinne ich aufgefordert werde, meine "Betriebsstätten" meines Gewerbes anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu bezahlen.
Allerdings empfange ich in dem Haus natürlich keine Kunden (es findet gar kein Kontakt statt) und für das Haus zahlen ja meine Eltern eh.
Das kann doch nicht sein, dass ich jetzt auch zahlen muss?
Viele Grüße
Florian
3 Antworten
Du hast im Sinne des Gesetzes zwar eine Betriebsstätte in der Wohnung deiner Eltern. Der dafür an sich fällige Rundfunkbeitrag in Höhe von einem Drittel (17,50 € für 3 Monate) entfällt aber, wenn deine Eltern für die Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlen.
Teile ihnen den Namen und die Anschrift des Zahlenden mit und dessen Beitragsnummer und dass du mit deinen Eltern in dieser Wohnung wohnst, dann bist du raus.
Alles klar, das werde ich machen. Gut zu wissen - es wäre aber auch komisch gewesen, wenn ich es im Entefekt "doppelt" zahlen hätte müssen.
Sofern du kein KFZ hast musst du nichts zahlen, wenn du ein Auto hast sollst du zahlen (1/3tel Betrag). Ob sie jetzt das Auto deiner Eltern auch ranziehen weiß ich nicht bzw. ob sie evt. auch ein Motorad oder elektr. Fahrrad beitragspflichtig sehen (sind ja auch KFZ). Fahrrad dürfte frei sein.
Nee ein KFZ habe ich nicht - nutze noch das meiner Eltern. Aber vielen Dank für den Hinweis.
Hallo Florian,
ein separater Rundfunkbeitrag für das in der Wohnung angemeldete Kleingewerbe ist nicht zu zahlen, wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird
Der Beitragsservice, der die Gebühren einzieht, weiß ja nicht, ob es unter der Anschrift mehrere Wohnungen/Büros/Gewerbebetriebe etc. gibt. Daher musst du dem Service mitteilen, dass die Betriebsstätte in der Wohnung von euch ist und dass ihr bereits unter der Beitragsnummer XXX für die Wohnung zahlt. Dann entfällt die Beitragspflicht für das Gewerbe.
Vielen Dank für die Info, wäre sonst auch echt "komisch" gewesen, wenn ich es hätte doppelt zahlen müssen.