Gut

Jedenfalls entsprechen die Informationen dort in aller Regel der Wahrheit. Fakenews und Hassposts, die leider auf die politische Einstellung vieler nicht folgenlos bleiben, findet man dort nicht. Auch die für viele vermeintlich so wichtige Boulevard- und Sensationsberichterstattung ist dort eher selten. Deshalb wirkt er auf viele vielleicht eher langweilig. Das ist aber im Sinne unserer demokratie eher ein Vorteil.

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Du musst dann leider alleine für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen und kannst deinen Bruder nicht beteiligen.

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Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Seitdem wird statt der Rundfunkgebühr der Rundfunkbeitrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen.

Es kommt nicht auf den Haushalt, sondern auf die Wohnung an. Wenn ihr tatsächlich mit euren Eltern zusammen in einer gemeinsamen Wohnung lebt, muss nur einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wenn also ein Elternteil von dir diesen bereits zahlt, dann kannst du dich beim Beitragsservice abmelden und dabei angeben, dass du mit dem Zahler (Name angeben) in einer Wohnung zusammenlebst. Dazu ist zwingend dessen 9-stellige Beitragsnummer anzugeben.

Die Frage, ob du tatsächlich in einer Wohnung mit deinen Eltern zusammenlebst, entscheidet sich danach, ob ihr euren Wohntrakt nur über Räume deiner Eltern betreten könnt.

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1. Du kriegst nicht alle Leute auf die von dir gewünschte Linie. Die Leute haben genug Probleme, da brauchen sie nicht auch noch welche mit dem Beitragsservice.

2. Natürlich kann der Beitragsservice dann gegen alle Nichtzahler vorgehen.

3. Das ör Fernsehen hat immer noch die meisten Zuschauer, weil die Leute kapieren, dass sie dort ein neutrales und informatives Programm kriegen. Dann zahlen sie auch dafür.

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Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags geht verfassungsrechtlich gar nicht, weil er der Finanzierung des ör Rundfunks dient, der in seiner Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft zwingend für die Sicherung der Demokratie ist und im Übrigen Voraussetzung für die Existenz der privaten Sender ist. Eine altenative Finanzierung durch Steuern, Werbung oder Abo ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Wir Bürger sollten endlich erkennen, dass der ör Rundfunk durch unsere direkte Finanzierung, seine Neutralität, Ausgewogenheit und breite Information direkt uns und dem Gemeinwohl dient.

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Jedenfalls solltest du den Betrag überweisen. Es handelt sich dabei ja nur um die Ankündigung der Vollstreckung. Bis tatsächlich vollstreckt wird (Gerichtsvollzieher), vergehen in der Regel mehrere Wochen. Dann ist aber deine Zahlung längst verbucht, so dass es keine weitere Vollstreckungsmaßnahmen geben wird.

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Der genannte Betrag ist vermutlich für 3 Monate. Du kannst Antrag auf Ratenzahlung stellen. Das wird dir aber vermutlich nichts nützen, weil du das Geld ja auch dann jedenfalls aufbringen musst.

Es gibt noch eine sog. Befreiung aus besonderen Härtegründen. Dazu müsstest du allerdings nachweisen, dass dein Antrag auf Bürgergeld wegen einer Überschreitung der Bedarfsgrenze um höchstens 18,55 Euro abgelehnt wurde.

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Wie kann man so einem Mist schreiben und womöglich dann auch noch glauben? Es gibt schon seit 2013 keine GEZ mehr und auch keine Rundfunkgebühr, sondern den Rundfunkbeitrag.

Das BverfG hat im Jahr 2018 eindeutig entschieden, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, sondern ein Beitrag, wie der Name schon sagt. Ein Beitrag wird - anders als die Gebühr - nicht für die konkrete Nutzung, sondern für die Möglichkeit der Nutzung gezahlt. Und die Möglichkeit, den ör Rundfunk in Deutschland zu nutzen, hat grundsätzlich jeder. Das hat auch der EuGH so gesehen und den Rundfunkbeitrag als EU-konform angesehen. Wenn es diese Klage - wo ist sie eingereicht und welches Aktenzeichen hat sie? - überhaupt gibt, dann ist sie völlig ohne Aussicht auf Erfolg. Dass es sich um keine Steuer handelt hatten vor dem BVerfG bereits etwa 1000 Verwaltungsgerichtsentscheidungen bestätigt.

Im Übrigen kann der Rundfunkbeitrag nicht abgeschafft werden, weil damit der die Demokratie sichernde ör Rundfunk nicht mehr finanziert würde. Der ist aber nach der Rechtsprechung des BVerfG zwingend erforderlich.

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Auch ein Zimmer kann im Sinne des Rundfunkbeitragsrecht eine Wohnung sein. Dass es sich um eine Obdachlosenunterkunft handelt, spielt dabei keine Rolle. Also erst einmal bist du beitragspflichtig.

Aber mit dem Nachweis über den Bezug von Bürgergeld Kannst du dich bis zu 3 Jahre zurück auf Antrag befreien lassen.

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Welches System? Etwa demokratietreu? Das wäre ja nun wirklich ein Skandal, oder?

Es handelt sich bei den ör Sendern um vom Staat unabhängige Sender, die ausgewogen, objektiv und neutral berichten (sollen). Dass sie sich daran halten, wird von der Gesellschaft über deren Vertreter in den Fernseh- und Rundfunkräten kontrolliert. Deshalb werden die Sender auch unmittelbar von den Bürgern über den Rundfunkbeitrag und nicht vom Staat über Steuern finanziert.

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Was soll die Frage? Das Bundesverfassungsgericht hat doch längst entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=18.07.2018&Aktenzeichen=1%20BvR%201675/16

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Du musst überhaupt keine Panik haben: Wenn du dich sofort für die neue Wohnung freiwillig anmeldest, ist der Beitragsservice glücklich und zufrieden, einen neuen Zahler zu haben. Er erkundigt sich nicht nach deiner Voradresse, das ist schlicht nicht vorgesehen.

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Werbung im ör Fernsehen ist nur bis zu 20 Minuten pro Werktag vor 20 Uhr in den beiden sog. Hauptprogrammen von ARD und ZDF erlaubt. Das ist nichts im Vergleich zu den Privaten, die in jedem Programm pro Stunde 20 Minuten Werbung machen dürfen.

Die Einnahmen aus der Werbung, dienen dazu, den Rundfunkbeitrag um ca. 1,30 Euro zu senken.

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Wenn du volljährig bist und in der Wohnung wohnst und sonst niemand den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, musst du zahlen. Es kommt nicht darauf an, wer im Mietvertrag steht. Der Beitragsservice kann sich unter allen volljährigen Bewohnern den einen Schuldner raussuchen, der zahlen soll. Dass deine Schwester nicht in Anspruch genommen wird, macht die Forderung daher auch nicht falsch.

Da es sich offensichtlich um eine Mahnung handelt, ist ein Festsetzungsbescheid schon ergangen. Sollte jemand anderes für die Woohnung zahlen, solltest du dessen Namen und Beitragsnummer sofort dem Beitragsservice schriftlich mitteilen. Dann wird die Forderung aufgehoben. Sonst musst du zahlen und kannst dir aber von allen Bewohnern deren Anteil erstatten lassen.

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Sollten deine Eltern tatsächlich den Rundfunkbeitrag (Rundfunkgebühren gibt es seit 2013 nicht mehr) zahlen, so kannst du dich einfach von deiner Beitragsschuld - auch rückwirkend - befreien:

Du teilst dem Beitragsservice mit, dass du bei deinen Eltern wohnst, dass diese den Rundfunkbeitrag für die Wohnung, in der du wohnst, bereits zahlen. Dazu musst du den Namen des Zahlers und dessen 9-stellige Beitragsnummer angeben. Dann musst du nichts zahlen, da nur einmal pro Wohnung zu zahlen ist.

Sollten deine Eltern allerdings nicht zahlen, weil sie befreit sind, z. B. wegen des Bezugs von Bürgergeld, so kannst du von deren Befreiung profitieren, denn Kinder von Befreiten sind in deren Wohnung bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls von deren Befreiung erfasst. Das müsstest du dann auch dem Beitragsservice mitteilen.

Sollten deine Eltern allerdings beim Beitragsservice gar nicht gemeldet sein und daher nicht zahlen, so musst du für die Wohnung den geschuldeten Rundfunkbeitrag zahlen.

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Vom Rundfunkbeitrag werden nur die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF, aber auch 3Sat und Arte finanziert.

RTL ist dagegen ein Privatsender wie auch Sat1, Vox und Kabel1, die eigentlich durch Werbung finanziert werden. Aber wenn man diese Sender terrestrisch, also über Antenne, sehen will, muss man ein Abo bei freenet haben. Dieses wird damit begründet, dass du ja HD-Qualität bekommst. Aber die Sender gibt es gar nicht mehr ohne HD.

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Seit 2013 gibt es keine GEZ mehr. Seitdem heißt das "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Sollte tatsächlich "GEZ" draufstehen, handelt es sich um Betrug und du solltest nichts zahlen.

Im anderen Fall, der Brief stammt vom Beitragsservice, nehme an, dass es sich nicht um Mahngebühren, sondern um "Säumniszuschläge" in Höhe von 8 Euro handelt. In diesem Fall handelt es sich zugleich um "Festsetzungsbescheide". Gegen diese kann man innerhalb eines Monats "Widerspruch" einlegen. Das solltest du per Brief tun (dabei unbedingt deine 9-stellige Beitragsnummer mitteilen) und dann Nachweise beifügen, dass du in den Zeiten, für die von dir Rundfunkbeiträge verlangt werden, in Wohnungen gewohnt hast, für die schon jemand anderes den Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Dazu musst die Namen der jeweiligen Zahler, ihre Adresse und ihre Beitragsnummer dem Beitragsservice mitteilen.

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❌️ Nope - GEZ bleibt

Die Revision der Klägerin wurde vom BVerG zugelassen, weil das Revisionsverfahren Gelegenheit zur Klärung der Frage geben kann, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.

Nachdem bisher das BVerfG immer gesagt hat, dass der ör Rundfunk gerade strukturell der Einzige ist, der ein Vielfalt sicherndes Programm anbieten kann und auch anbietet, wird die Revision wohl keinen Erfolg haben. Die Frage gehört aber natürlich einmal abschließend geklärt. Bisher haben nämlich eine Reihe von Oberverwaltungsgerichten bereits entschieden, dass man mit dem Argument überhaupt nicht gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen kann, weil dem Argument die Rundfunkfreiheit entgegensteht, also die Freiheit der Rundfunkanstalt, ihr Programm selbst zu gestalten.

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Das Merkzeichen "RF" gewährt keine Befreiung, sondern reduziert den Rundfunkbeitrag nur auf ein Drittel. D. h. deine Schwester muss pro 3 Monate nicht 55,08 Euro, sondern nur 18,36 Euro zahlen.

In § 4 Abs. 4 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass sich die Dauer der Ermäßigung nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises richtet. Das bedeutet im Falle von unbefristeter Dauer, dass dann grundsätzlich auch auch unbefristet zu ermäßigen ist. Allerdings regelt Satz 4 für diesen speziellen Fall, dass auch eine Befristung auf nur 3 Jahre möglich ist, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegt. Das bedeutet, dass deine Schwester einen klaren Anspruch auf Ermäßigung für mindestens 3 Jahre hat.

Weist den Beitragsservice auf diese Regelungen hin. Wenn deine Schwester bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten hat, so sollte sie Widerspruch einlegen oder wenn das nach der Rechtsmittelbelehrung möglich ist auch gleich Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

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Du musst den ausgefüllten und dann ausgedruckten Bescheid nehmen und zusammen mit deiner Befreiungsbestätigung vom Bürgergeld an den Beitragsservice per Post senden. Es gibt keinen anderen Weg.

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