Muss ich den Rundfunkbeitrag als Zweitmieterin zahlen (beziehe Bafög) und die Erstmieterin weiterhin im Vertrag steht, jedoch in Deutschland abgemeldet ist?

schleudermaxe  10.12.2021, 14:25

Wieso öffnest Du fremde Post?

hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 00:01

Ich denke mal, ich habe die entsprechende Erlaubnis dafür.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du gibst die Antwort auf die Frage selbst schon. Du kannst dich befreien lassen, da du Bafög beziehst. Das muss man aber aktiv beantragen, die Befreiung passiert nicht automatisch. Das Forumular ist hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/antworten/

Der Brief ist nicht für dich, sondern für deine Schwester, betrifft dich also nicht wirklich. Deine Schwester hätte sich vom Beitragservice abmelden können. Das ist vom Mietvertrag unabhängig so.


hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 00:06

Vielen Dank für deine Antwort! Der Umzug meiner Schwester war ohnehin schon sehr chaotisch. Dadurch hat sie vergessen sich vom Beitragsservice abzumelden. Ich habe die Erlaubnis bekommen, an sie gerichtete Briefe zu öffnen. Da sie im Ausland ist, wollte ich das ganze telefonisch klären, ging aber wie gesagt niemand ran.. Es ist nicht so, dass sie nichts tut und ich mich um alles kümmern muss. Wir sind Geschwister und helfen uns selbstverständlich gegenseitig. Wir waren nur etwas verzweifelt, weil niemand zu erreichen war und ich mir dachte, dass andere vielleicht mal in einer ähnlichen Situation waren. Ich habe nun den Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Vielen lieben Dank!

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Renick  14.12.2021, 11:12
@hanaelias

Ich sehe eben, dass ich versehentlich einen falschen Link in meiner Antwort geschrieben habe. Richtig ist:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/

Dann kannst du ja auch die Abmeldung für deine Schwester ausfüllen und absenden. Auch dafür gibt es ein Online Formular:https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/

Das funktioniert aber nur, wenn sich deine Schwester bei der Stadt im Einwohnermeldeamt abgemeldet hat. Denn das prüft der Beitragsservice. Hat sie das versäumt, muss sie weiterhin zahlen.

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Deine Schwester sollte sich beim Beitragsservice sofort rückwirkend abmelden. Dafür als Beleg den Meldeschein für ihre neue ausländische Adresse beilegen. Dass sie nach wie vor für die Wohnung hier gemeldet ist, könnte allerdings ein Problem sein, weil der Beitragsservice eigentlich die hiesige Abmeldebescheinigung sehen will. Aber dann müsste nur sie und nicht du zahlen.

Du meldest dich statt dessen mit einem Befreiungsantrag an und musst dann jedenfalls nicht zahlen. Formular siehe Renick.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was ist ein "Zweitmieter"? Das deutsche Mietrecht kennt keine "Zweitmieter", sondern nur Mieter.

Beim Rundfunkbeitrag kommt es aber gar nicht auf die mietvertragliche Konstellation an, sondern darauf, ob man dort wohnt oder nicht. Wohnt man dort und keine andere Person zahlt den Beitrag fuer die Wohnung, ist man beitragspflichtig.


hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 00:12

Hi!
So steht es bei uns im Mietvertrag. Ich finde es in diesem Forum sehr anstrengend, dass einige Nutzer immer alles besser wissen müssen oder Fragen stellen wie „warum öffnest du fremde Post?“. Die Antwort auf meine Frage ist definitiv nicht deine Belehrung was das deutsche Mietrecht angeht. Trotzdem möchte ich dir für die darauf folgenden Informationen danken!!

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hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 23:42
@schleudermaxe

Es war nur ein Beispiel, da ich den Vermerk zum Mietrecht genau so überflüssig fand wie die Frage zur Post. LG :)

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Man zahlt pro Wohnung, nicht als Einzelperson.

Wende dich telefonisch an den Beitraggservice


hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 00:12

Gehen nicht ran 😀

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BAföG-Bezieher (warum kein Stipendium?) können sich befreien lassen, die Mitbewohnerin ohne BAföG hat zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hanaelias 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 00:15

Wie warum kein Stipendium? Es geht doch im Grunde darum, dass wir nicht zahlen möchten, wenn wir eine Befreiung haben können. Da meine Schwester im Ausland lebt und nur noch vertraglich an diese Wohnung gebunden ist, möchte ich natürlich auch nicht, dass sie zahlt. Sie hat sich nun rückwirkend online abgemeldet und ich habe meinen Antrag auf Befreiung eingereicht. LG

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schleudermaxe  14.12.2021, 08:19
@hanaelias

Warum kein, frage auch ich mich.

Deren Leistungen sind doch meist komplett geschenkt und fallen auch noch üppiger aus. Ich kenne aber auch St., die alles wissen.

Ich denke in Richtung St.-Werk Villigst.

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