Rundfunkbeitrag Rückerstattung?
Guten Tag,
ich wohne seit August 2020 wieder bei meinen Eltern. Da ich nicht dran gedacht habe meine alte Wohnung beim Beitragsservice abzumelden, haben die mir bis heute immer den Beitrag vom Konto abgezogen. Heute war ich endlich mal beim Einwohnermeldeamt und habe mir eine Meldebescheinigung ausstellen lassen. In dieser wird bestätigt, dass ich seit 01.08.2020 wieder zuhause wohne und meine alte Wohnung abgemeldet habe.
Bekomme ich im Nachhinein eine Rückerstattung der Beiträge die ich ab 01.08.2020 bis heute gezahlt habe?
Grüße :-)
5 Antworten
Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Würde ich jetzt mal verneinen. Aber versuche es...
Die gesetzliche Regelung verneint einen Rückerstattungsanspruch, weil du dich nicht abgemeldet hast. Aber der Beitragsservice ist kulant und erstattet dir die zuviel gezahlten Beiträge, wenn du alles nachweist.
Du musst eine Kopie der Ummeldung schicken und den Namen und die Beitragsnummer des Zahlers bei deinen Eltern angeben.
Nein. Ein Anspruch auf Erstattung tritt erst mit dem Monat ein, an dem die Ummeldung der zuständigen LRA bekannt gegeben wurde.
das glaube ich nicht! Die zahlen nichts zurück!
Bekomme ich im Nachhinein eine Rückerstattung der Beiträge die ich ab 01.08.2020 bis heute gezahlt habe?
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Wenn Du keinen Antrag stellst: Nein