Rundfunkbeitrag Befreiung "Anmeldung zu"?
Ich helfe gerade meinem Opa einen Antrag zur Befreiung des RFB auszufüllen, er erhält Grundsicherung und kann befreit werden. Früher hat das immer das Amt gemacht jetzt müssen wir das machen. Da steht "Sie sind bereits mit einer Wohnung angemeldet?" und wenn ich auf Nein klicke bleibt dennoch "Anmeldung zu" übrig. Was zu Hölle soll ich dahin schreiben???
5 Antworten
Die Telefonnummer ist 0221 5061 38 40,
da kannst Du anrufen sagst Deinen Namen, die suchen dann danach und da erfährst Du auch Deine Teilnehmernummer.
Und eine Befreiung ist nicht so einfach, dafür müssen gravierende Gründe vorliegen, eine Befreiung heutzutage zu bekommen, daß es wie ein Sechser im Lotto.
Mit Mindestrente hat das nichts zu tun er muss seine staatliche Grundsicherung bekommen dann kann er sich befreien lassen das ist heutzutage alles ganz ganz schwierig
Nur wer als Beitragszahler angemeldet ist, kann von der Pflicht zu zahlen auch befreit werden. Sonst wäre man sog. "Schwarzhörer und -seher".
Wieso ist denn dein Opa noch nicht angemeldet, das kann doch gar nicht sein? Dann wäre er ja sein ganzes Leben Schwarzhörer gewesen oder hat er nie in einer eigenen Wohnung gewohnt oder noch nie ein Rundfunkgerät gehabt? Du solltest das noch mal abklären. Wenn er bereits eine Beitragsnummer hat (findest du 9-stellig auf den Kontoauszügen), dann musst du mit "ja" antworten und die Beitragsnummer eintragen.
Und solltest du ihn tatsächlich neu anmelden müssen, dann muss auch mitgeteilt werden, ab wann er denn in einer eigenen Wohnung wohnt. Da könnten dann Nachzahlungen auf ihn zukommen.
Das Rathaus konnte noch nie eine Befreiung beantragen, wie denn auch. Die haben ja gar nicht die Unterschrift vom Bewohner.
Schicke denen den ausgestellten Vordruck für die Befreiung und gut ist.
wenn du jetzt einen Antrag auf Befreiung stellst., muss er ja angemeldet sein , sonst macht das keinen Sinn
nah gut dennoch haben wir das nie selbst gemacht und er musste nie zahlen darum stellt sich die frage wo ist die beitragsnummer
vielleicht in seinen Kontoauszügen, wenn den der Betrag bisher abgebucht wurde
wenn bisher kein Beitrag gezahlt wurde, warum denn Abmeldung ?
Angemeldet muß er aber sein.
dann brauche ich die Nummer und die haben wir ja nicht weil wir das nie selber machen mussten
Arbeitsamt oder Rundfunkanstalt. Normal sollte die aber auch in Briefen usw stehen.
Mindestrente