Rundfunkbeitrag zahlen trotz Bafög?
Grüßt euch,
Ich bin im August letzten Jahres ausgezogen. Ich beziehe Bafög, wodurch ich berechtigt bin von dem Rundfunkbeiträgen befreit zu werden. Das Schreiben zur Befreiung habe ich bekommen am 15.01.2024. Direkt am 16.01.2024 habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen für den Monat August in Höhe von 18,36.
Sollte ich das zahlen, obwohl ich doch freigestellt bin?
Danke euch im Voraus.
2 Antworten
Die Rundfunkbeitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem du in die eigene Wohnung gezogen bist. Für den Monat musst du voll zahlen, auch wenn du erst im Laufe des Monats eingezogen bist.
Die Befreiung für den Monat August steht dir nur zu, wenn du für diesen Monat bereits BAföG bezogen hast. In diesem Fall, solltest du dich gegen die Forderung wehren.
Das kommt darauf an, ob du im August bereits befreit warst.