Rundfunkbeitrag befreiung: Wo beantragung für Bescheinigung über den Bezug von Ausbildungsgeld?
Schönen Guten Mittag leibe Community,
ich will mich von dem vollkommen bescheu.erten Rundfunkbeitrag befreien lassen da ich in der Ausbildung bin und nicht bei den Eltern wohne.
Den Antrag habe ich soweit ausgefüllt nur habe ich eine Frage. Ich brauche einen Nachweis und bin mir nicht ganz sicher wo genau in diesen Beantragen soll.
Zitat:
Fügen Sie bitte folgenden Unterlagen bei: Eine aktuelle, von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Original oder den aktuellen Bewilligungsbescheid im Original oder in beglaubigter Kopie.
Nach etwas Rescherch was das überhaupt bedeuten soll habe ich herausgefunden das ich diesen nachweiß Brauche.
Zitat:
aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 ff. SGB III a. F. (neu: § 122 ff SGB III)
Wo kann ich nun diesen Beantragen? Ganz normal im Rauthaus oder Bürgerbüro etc.?
Und muss ich nachbezahlen weil ich diesen erst jetzt Anmelde? Ich bin schon seit dem 01.08.2012 in der Ausbildung.
Vielen Dank für eure Antworten! :)
MfG. icekeuter
2 Antworten
soweit ich weiß brauchst du als azubi einen gültigen bewilligungsbescheid für BAB oder BAFÖG um dich von der gez befreien zu lassen , wenn du nur deine ausbildungsvergütung hast wird das nicht klappen.........
klar , du solltest es auf jeden fall versuchen.......ich habs mit meiner tochter grade durch , die is auch azubi und hat ne eigene wohnung....sie hat ihren BAB bescheid hingeschickt und bekam eine befreiung für 18 monate.......bekommst du denn BAB oder BAFÖG ? oder hast du nur deine normale ausbildungsvergütung ?
Ich habe nur meine normale ausbildungsvergütung :/
Habe zwar BAB beantragt aber habe nur einmalig 49€ bekommen :/
Ich glaube es lag daran das da stand das ich Urlaubs- und Weinachtsgeld bekomme....was ich schlussendlich aber nicht bekommen habe weil dies ausgesetzt wurde in unserer Firma :/
hmm..........wenn da urlaubsgeld und weihnachtsgeld drauf steht und mit zur berechnung genommen wurde , aber du das in echt gar nicht bekommst dann mußt du widerspruch einlegen und das BAB muß nochmal neu berechnet werden..........die können ja nur das geld für die berechnung nehmen was du auch wirklich bekommst........
jaa , ich weiß das ist alles sehr nevig und zeitaufwendig son behördenkram aber was willst du sonst machen..........denn ohne einen gültigen BAB bescheid wirst du auch leider die befreiung von gez nicht bekommen....
Wenn du Leistungen vom Amt, wie ALG 2, Bäfög o.ä. dann liegt deinem Bescheid der Nachweis bei. Kriegst du keine Leistungen kannst du dich nicht befreien lassen.
einen versuch ist es Wert :)
Und Zitat von der Rundfunkbeitrag Website:
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen eine Befreiung beantragen
Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach SGB III oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
MfG. icekeuter