Rundfunkbeitrag bezahlen, ohne Einkommen?
Hallo alle zusammen,
Folgende Frage, muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn ich keinerlei Einkommen habe? Laut dem Beitragsservice, kann man ja eine Befreiung beantragen, sofern man weniger als 18,36€ monatlich verdient. Außerdem ist es so, dass Kindergeld offiziell nicht als Einkommen zählt.
Ich habe im Mai mein Abitur beendet, bin daraufhin mit meinem Freund zusammen gezogen. Die Wohnung läuft im Mietvertrag auf mich, er ist aber im Mietvertrag eingetragener "Mitmieter" (oder wie man das nennt).
Die Miete in Höhe von 700€ zahlt allerdings mein Freund alleine, da ich lediglich Kindergeld beziehe. Mein Freund ist vom Rundfunkbeitrag befreit, da er studiert und Bafög bekommt. Ich bekomme erst ab Oktober Bafög, da ich erst ab dann studieren kann (Wintersemester).
Derzeit beziehe ich also keine Sozialleistungen, habe aber auch kein Einkommen.
Die Frage ist nun... muss ich die Rundfunkgebühren bezahlen? Eigentlich doch nicht, da mein monatliches Einkommen unter 18,36 € liegt, nämlich bei 0€.
Ich wollte nun einen Antrag auf Befreiung stellen, allerdings wollen die dafür (online) eine Kopie (Nachweis), dass ich unter 18,36€ verdiene. Wie soll ich denn einen Nachweis schicken, den es nicht gibt? Da es garkein Einkommen gibt....
Danke im Voraus
1 Antwort
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich einmal pro Wohnung zu zahlen. Da die Befreiung deines Freundes nur für ihn gilt, müsstest du dann für eure Wohnung zahlen.
Es gibt aber evtl. einen Weg, dass du auch eine Befreiung erhältst: Stelle beim Jobcenter oder beim Sozialamt einen Antrag auf Bürgergeld. Bekommst du es, hast du selbst auch einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Bekommst du das Bürgergeld nicht, solltest du auf einem ablehnenden Bescheid bestehen. In dem steht dann, dass du als Ex-Schülerin und künftige Studentin keinen Anspruch auf die Leistung hast. Mit dem und der Kopie deiner Kontoauszüge stellst du dann einen Antrag auf Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls. Der Härtefall besteht darin, dass du einerseits kein Einkommen hast, andererseits aber auch keine staatliche Sozialleistung erhältst.
Es kann allerdings sein, dass der Beitragsservice auch den Härtefall ablehnen wird, da du ja gegenüber deinen Eltern einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hast, der sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle ergibt. Der Anspruch liegt für eine 18-Jährige je nach Einkommen der Eltern zwischen 628 und 1256 Euro. Daraus könntest du dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Diesen Unterhaltsanspruch müsstest du notfalls gerichtlich geltend machen.
Wird die Befreiung abgelehnt, könntest du nach Widerspruch dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen, wo du nach meiner Meinung ganz gute Chancen hast. das Verfahren kostet nichts.
Den Aufwand solltest du treiben, weil der Beitragsservice, solange du nicht befreit bist, der Meinung sein wird, dass du zahlen musst. Er hat ja keinerlei Kenntnis über deine finanziellen Verhältnisse und bisher keine Beweise für das fehlende Einkommen. Dann ergeht gegen dich ein Festsetzungsbescheid mit zusätzlich 8 Euro Säumniszuschlag. Würde der nach 1 Monat rechtskräftig, könnten sie den Betrag auch noch in 30 Jahren von dir einziehen, weil es sich dabei rechtlich um einen vollstreckbaren titel handelt.
Danke für die ausführliche Antwort. Eibe Frage habe ich trotzdem. Warum muss ich diesen Aufwand überhaupt machen? Es ist ja so, dass wenn ich zu wenig Einkommen habe ich nicht zahlen muss. Da ja ein Gleichbehandlungsgesetzt (oder so) gilt. Demnach muss ich nicht erst Sozialleistungen beziehen, um befreit zu werden, wenn ich schon weniger Einkommen habe, als jene die Sozialleistungen beziehen. Außerdem herrscht diese Einkommensgrenze, unter welcher ich mit 0€ definitiv liege.
Warum also sollte ich nicht befreit werden?
(Würde mich mal interessieren)
Nur nebenbei: Im Juni habe ich bereits versucht einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, da es wirklich nicht einfach ist, vom Bafög meines Freundes und meinem Kindergeld zu leben. Allerdings wurde mir dort gesagt, dass ich höchstens einen Antrag auf Wohngeld stellen kann. 🤷♀️
Und wenn man "nur" Wohngeld bezieht, hat man laut Rundfunk kein Recht auf Befreiung. Damit wäre ich also genauso weit wie jetzt. Abgesehen davon, dass mir 3 Leute im Amt gesagt haben, dass ich kein Wohngeld bekomme.