Rundfunkbeitrag befreiung - "Anmeldung zu"?
Hallo,
ich möchte mich gerne vom Rundfunkbeitrag befreien, da ich Student bin und momentan Bafög beziehe. Nun wollte ich das Formular ausfüllen, dort hat mich jedoch eine Formulierung verunsichert. Ich sollte angeben, ob ich bereits mit einer Wohnung geführt bin, dort habe ich nein angegeben und dann kam eine Auswahl mit "Anmeldung zu", wo man ein Monat und ein Jahr angeben kann (bis 2021). Soll ich dort nun also 10 2020 angeben, um mich ab dem Oktober des Jahres 2020 befreien zu lassen?
Danke für eure Zeit und Hilfe
1 Antwort
Die erste Frage, die du klären musst, ist, ob du dich überhaupt anmelden musst. Das ist nur der Fall, wenn du in einer Wohnung wohnst, für die noch niemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Wohnst du also noch bei deinen Eltern, die diesen zahlen, so brauchst du dich überhaupt nicht anzumelden, weil grundsätzlich nur derjenige sich anmelden muss, der auch zahlungspflichtig ist. Pro Wohnung muss nur einmal gezahlt werden. Musst du dich deshalb nicht anmelden, kannst du dir auch den Befreiungsantrag schenken.
Anders nur, wenn ein Mitbewohner für die Wohnung zahlt. Dann solltest du dich im Befreiungsantrag mit dem Datum des Beginns des BAföG-Bezugs anmelden. Denn bist du dann befreit, kann dein zahlender Mitbewohner von dir nicht eine anteilige Beteiligung am von ihm bezahlten Rundfunkbeitrag fordern, weil du als Person ja befreit bist.
Wohnst du alleine in einer Wohnung musst du dich mit dem Monat deines Einzugs anmelden.