Rücktritt vom Autokauf?
Hallo,
Ich brauche dringend eure Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt.
Wir haben uns vor 12 Tagen (heute Freitag, am Montag letzte Woche das Auto besichtigt) ein Auto angeschaut, welches wir auch haben wollen. Eine verbindliche Bestellung haben wir unterschrieben, sodass das Auto erstmal sicher für uns ist. Nach 7 Tagen (also den Montag darauf) schickte ich ihm die EVB Nr. zur Zulassung des Fahrzeuges. Leider war diese falsch, woraufhin ich mich sofort um eine Neue bemühte. Am Freitag, also nun der 12. Tag nach Unterschrift der verbindlichen Bestellung, ist das Fahrzeug zugelassen, aber nicht mit dem vereinbarten Wunschkennzeichen, welches wir am Tag der Unterschrift Angaben. Also: Fehler des Verkäufers. Die Unterlagen liegen bei der Zulassungsstelle und der Verkäufer forderte uns auf, selbst zur Zulassungsstelle zu fahren, wenn wir das Auto noch am Samstag haben wollen. Obwohl alles über einen Zulassungsdienst läuft!
Nun überlegen wir vom Kauf zurück zu treten, weil einfach nichts klappt. Es besteht kein Kaufvertrag. Lediglich eine unterschriebene verbindliche Bestellung. Und den Finanzierungsantrag haben wir auch noch nicht unterschrieben, nur angefragt. Eine Auftragsbestätigung in Folge der unterschriebenen Bestellung haben wir bis heute nicht erhalten.
Nun die Frage an jemand, der sich mit solcher Thematik auskennt. Kann man noch von "Kauf" zurück treten oder nicht mehr ? Wenn nicht, wer kommt für die falsche Zulassung auf?
8 Stimmen
9 Antworten
Eine verbindliche Bestellung bindet dich an deine Willenserklärung, das Auto kaufen zu wollen (§ 145 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht hier nicht.
Entweder fährst du morgen zur Zulassungsstelle, kümmerst dich um das korrekt Kennzeichen und ziehst die dadurch zusätzlich entstanden Kosten vom Kaufpreis ab.
Oder du forderst den Verkäufer zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages auf und setzt ihm dafür eine Nachfrist (§ 323 Abs. 1 BGB).
Im Zweifelsfall wäre das zwar für euch bindend, für den Verkäufer jedoch nicht. Nicht sehr vorteilhaft für euch. Ich würde aber davon ausgehen, dass spätestens die Anmeldung des Fahrzeugs beider Zulassungsstelle durch den Verkäufer als konkludente Annahme eures Antrags zu werten wäre.
Im Übrigen: Ihr bekommt das Auto ja jetzt zeitnah. Im Nachhinein wegen der Verzögerung vom Vertrag zurückzutreten, ist nicht möglich. Und das falsche Kennzeichen ist ebenfalls keine eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 BGB.
Und mal im Ernst: Du hast 7 Tage gebraucht, dem Verkäufer die eVB-Nr. zu schicken. Und die war auch noch falsch. Ich sehe damit absolut keine Verzögerung durch den Verkäufer bisher.
Also entweder wartet ihr bis nächste Woche, damit der Verkäufer das falsche Kennzeichen korrigieren kann, oder ihr kümmert euch selbst darum.
Was anders als ein Kaufvertrag sollte eine
eine unterschriebene verbindliche Bestellung.
denn sein. Rücktritt ist nicht. Aber ihr könnt natürlich verlangen, dass die Sache so aufgeführt wird wie ihr das im Vertrag zugesichert bekommen habt.
Ein Kaufvertrag kann (außer bei Immobilien) auch rein mündlich geschlossen werden, das ist Dir doch hoffentlich klar, oder?
Ich würde jetzt diese "verbindliche Bestellung" folglich als Kaufvertrag werten!
Bitte mach mal ein Photo von allen bisher vorhandenen Dokumenten, Schriftstücken, usw. und lade es hier hoch, sonst kann man da unmöglich was genaues sagen!
Ich habe nur dieses eine Dokument. Auch nur eine Seite ohne AGB's dran/drauf oder sonstiges
„Einbezogen“ bedeutet, dass AGB Bestandteil des Vertrages werden. Dazu muss man zwischen Verträgen mit Verbrauchern und Verträgen mit Unternehmern unterscheiden.
Verbraucher müssen auf den Hinweis deutlich hingewiesen werden. Alternativ zum ausdrücklichen Hinweis, ist ein deutlich sichtbarer Aushang notwendig.
Warum solltest Du denn AGBs haben oder brauchen? Wenn es keine gibt, dann gilt das BGB und fertig. Reicht doch!
Eben. Kaufvertrag geschlossen, Dir gehört das Auto, wie Du es bezahlst ist Dein Problem. Ist Deine Frage jetzt geklärt?
Von mir aus schon. Es ist nur noch nicht zwischen Deinen Ohren angekommen. Durchhalten, das wird schon noch ...
Worin besteht der Unterschied zwischen Bestellung und Kaufvertrag? Zeig die Bestellung hier ohne Deine Daten.
Im Kaufvertrag stehen meine Daten: Name Anschrift etc. In der verbindlichen Bestellung stehen lediglich die Daten vom Fahrzeug, dass es für uns reserviert ist und nicht weiterverkauft werden darf.
Nimmt der Kaufvertrag Bezug auf Bestellung Nummer x? Ich habe Dich dahingehend verstanden, dass der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, aber die Bestellung.
Und was genau sind die Pflichten in der Bestellung? Nimmt diese Bezug auf Kaufvertrag Nr. y?
Wir haben leider noch keinen Kaufvertrag gesehen und erhalten.
Und bei der Bestellung nur die nackte Bestellung bekommen
Also stehen Eure Daten ja doch in der immer noch verbindlichen Bestellung, oder steht da "ich und mein Partner"?
Immernoch nein! Das einzige was von uns da drauf steht ist meine Unterschrift. Diesen Zettel haben wir bekommen, um die Sicherheit zu haben, dass das Fahrzeug nicht weiter verkauft wird.
Sorry, aber dann bin ich ab hier überfragt.
Und Ihr werdet vermutlich einen Anwalt brauchen, viel Erfolg!
Leider bin ich auch an diesem Punkt. Ich danke trotzdem für die Hilfe
Deine Aussagen widersprechen sich.
Ein Autohändler macht mit dir eine verbindliche Bestellung. Diese ist für beide Seiten auch bindend. Eine Auftragsbestätigung bedarf es nur, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 6 Wochen liegen.
Bevor das Auto vom Händler zugelassen wird, wird er die Finanzierungsbestätigung abwarten. Wenn du die Finanzierung über das Autohaus vermittelt bekommst, dann hast du ein 14-tätiges Widerrufsrecht, auch für die verbindliche Bestellung.
Machst du die Finanzierung bei deiner Bank, das sollte man vor der Bestellung klären, besteht für das Auto kein Widerrufsrecht sondern nur für die Finanzierung.
Ein nicht beschafftes Wunschkennzeichen ist kein Mangel, denn darauf hat der Händler keinen Einfluss.
Endlich Mal eine vernünftige Erklärung! Danke. Aber gilt die verbindliche Bestellung auch ohne Bestellbestätigung seitens des Verkäufers ?