Regeln für unbeschilderten Radweg?
Hallo, meine Frage: Gibt es eine stelle in der stvo, in der die expliziten Regeln für einen unbeschilderten Radweg definiert sind? Darf man dort auch als Fußgänger laufen, wie erkennt man die… LG und danke für eine Antwort
5 Antworten
Es gibt Radwege und es gibt gemeinsame Geh-/ und Radwege. Auf ersteren hat kein Fußgänger etwas zu suchen. Es ist allerdings mitunter schwierig, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nein, so etwas gibt es nicht in der StVO.
Ein Weg ohne Beschilderung für Radfahrer ist einfach nur ein Weg und kein "unbeschildeter Radweg".
Ja, da hast du es ja. Ein "unbeschildeter Radweg" wird durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” angezeigt. 🤔🤨
§2/(4) Satz 3 StVO:
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Das sind dann unbeschilderte Radwege. Das ist keine exotische Ausnahme, sondern nach StVO der Regelfall. Denn eine Beschilderung (= Benutzungspflicht) ist eigentlich nur in engen Grenzen zulässig.
Unbeschilderte gibt es nicht, auf Gehwegen haben die Radfahrer nichts zu suchen.
Auch die Autos dürfen da ja nicht rauf.
§2 (4) Satz 3 StVO:
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Das sind dann unbeschilderte Radwege. Das ist keine exotische Ausnahme, sondern nach StVO der Regelfall. Denn eine Beschilderung (= Benutzungspflicht) ist eigentlich nur in engen Grenzen zulässig.
Nicht jeder Radweg ist auch einer, und nur die spreche ich an. Zitat:
Nicht zuletzt entsteht Verwirrung dadurch, dass alles Mögliche, was auf einem Hochbord liegt, unsinnigerweise als “Radweg” bezeichnet wird.
Was soll ein unbeschilderter Radweg sein?
Ein wenig ohne Radweg Schild ist kein Radweg den nur Räder benutzen dürfen. ^^
Doch, natürlich. Ein Radweg ist ein Radweg.
§2/(4) Satz 3 StVO:
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Das sind dann unbeschilderte Radwege. Das ist keine exotische Ausnahme, sondern nach StVO der Regelfall. Denn eine Beschilderung (= Benutzungspflicht) ist eigentlich nur in engen Grenzen zulässig.
Ein unbeschildeter Radweg ist kein Radweg.
Ein Radweg ist ein Radweg. Ob mit Schild oder ohne.
§2/(4) Satz 3 StVO:
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Das sind dann unbeschilderte Radwege. Das ist keine exotische Ausnahme, sondern nach StVO der Regelfall. Denn eine Beschilderung (= Benutzungspflicht) ist eigentlich nur in engen Grenzen zulässig.
Kann man so sehen, trotzdem darf man laut stvo „auf unbeschilderten Radwegen [fahren]“ - deshalb frag ich jezt was das sein soll
Hmm. Wo fände ich das in der StVO? Was ist denn ein unbeschilderter Radweg? Den kann es doch eigendlich nicht geben.
Schau mal §2 Absatz 4 Satz 3 StVO.
Hier der Teil, der mich stutzig gemacht hat:
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” allein angezeigt ist. […]
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” allein angezeigt ist. […] §2 Absatz 4 Satz 3 StVO