Wo darf ich als Fußgänger an Rand von Straßen laufen?
Gibt es eine Gehweg-Benutzung Pflicht und wo darf ich genau laufen?
Eigentlich überall auf Landstraßen, nur nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, oder?
5 Antworten
Auf Kraftfahrstrassen und Schnellstrassen auch nicht! Dort besteht auch eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h. Also Fahrrad und Mofas sind dort auch verboten.
Natürlich außerhalb geschlossener Ortschaft wenn kein Tempolimit besteht, muss ein Fahrzeug in der Lage sein, 60 KM/h zu fahren
Auf Landstraßen o.Ä ohne Gehwege geht man immer den Verkehr entgegen.
Außer deine Augen sind Hinten angewachsen
So kann man sofort ankommende Fahrzeuge erkennen und Notfalls sehr schnell ausweichen.
Das Gehen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist verboten.
Ausnahme:
Nur im absoluten Notfall dann nur hinter den Leitplanken bis zu nächsten Notrufsäule.
„Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. “, so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §25 (1)) und gemeint ist damit jede öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dienen soll. Deshalb sind die baulichen Regelungen für die Sicherheit und den Komfort des Gehens besonders wichtig.
Auf allen Straßen außer den Autobahnen
Hallo, Nein, auf Kraftfahrstrassen und Schnellstrassen darf man als Fußgänger nicht unterwegs sein.
Wenn du den Gehweg nicht nutz, wenn er da ist, kann es durchaus Geld kosten.
Zudem kriegst du höchstwahrscheinlich ne teilschuld wenn ein Unfall mit personenschaden entsteht.
aber wenn kein rundes schild in blau mit weißen fußgänger da ist, dann darf ich auf der Staße laufen?