Mit dem Einkaufstrolley auf der Fahrbahn?
In unserer Wohnstraße parken die Autos so eng auf dem Radweg, dass ich mit meinem Einkaufstrolley kaum und oft gar nicht durchkomme. Außerdem zwinge ich entgegenkommende Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn.
Wenn ich einen Handkarren ziehe, muss ich laut StVO die Fahrbahn benutzen. Gilt das auch für Einkaufstrolleys?
s. § 25 StVO Fußgänger
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
2 Antworten
alternativ die Fahrbahn benutzen, mache ich auch als Fußgänger so, wenn der Fußweg mal wieder verparkt ist.
Tja, wenn die parkenden Autos Schrammen von deinem Trolly haben, löst sich das Parkproblem ganz schnell von selbst. 😁
Leider hat der Fragesteller dann auch jede Menge Schadensersatzklagen am Hals. Weil sich Andere sch...e verhalten legitimiert das leider nicht deren Auto zu beschädigen.